Neben vielen anderen Vergünstigungen erhalten Beamte häufig auch vermögenswirksame Leistungen. Doch dies gilt nicht für alle Dienstverhältnisse und Bundesländer. Wir erläutern alle Regelungen und Ausnahmen.
- Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Beamte einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
- Die Höhe der VL unterscheidet sich je nach Bundesland, Dienstverhältnis und geleisteten Arbeitsstunden.
- Der Arbeitgeberanteil kann durch Umwandlung der Bezüge vom eigenen Netto aufgestockt werden.
Welche Beamte bekommen vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen erhalten Beamte des Bundes, der Bundesländer und Gemeinden sowie der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Beispiele hierfür sind Polizisten, Lehrer, Berufsfeuerwehrleute oder bestimmte Mitarbeiter einer Verwaltung. Im Rahmen des öffentlichen Dienstes berechtigt sind zudem: Richter, Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit. Keinen Anspruch auf VL haben ehrenamtliche Richter, Ehrenbeamte und entpflichtete Hochschullehrer. Ausgenommen sind zudem Bedienstete des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Welche Voraussetzungen gelten außerdem?
Ein Beamter erhält vermögenswirksame Leistungen immer für Zeiträume, in denen ihm auch seine normalen Bezüge zustehen. Der Anspruch beginnt in dem Monat, in dem der Berechtigte seiner Dienststelle das erste Mal einen fertig abgeschlossenen VWL-Vertrag vorlegt, oder ihr die entsprechenden Informationen mitteilt. Zudem ist eine rückwirkende Beantragung für die beiden vorherigen Monate desselben Kalenderjahres möglich. Die Leistung wird einmal monatlich im Voraus gezahlt, und direkt auf den Sparvertrag überwiesen. Die Buchung wird zusammen mit den übrigen Bezügen über die Lohnabrechnung vorgenommen.
Wie viele vermögenswirksame Leistungen erhalten Beamte?
Laut einer bundesweiten gesetzlichen Regelung erhält ein vollzeitbeschäftigter Beamter 6,65 Euro pro Monat. Teilzeitbeschäftigte profitieren anteilig nach geleisteten Arbeitsstunden. Beamtenanwärter deren Besoldung inklusive Familienzuschlag der Stufe 1 unter 971,45 € liegt, bekommen 13,29 €. Jedes Bundesland kann zudem eigene Bedingungen festlegen: So werden z.B. in Baden-Württemberg VwL nur für Amtsträger im mittleren Dienst gezahlt, während selbige in Rheinland-Pfalz komplett leer ausgehen. Entnehmen Sie die Beträge der folgenden Tabelle.
Bayern
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz
Hessen
Saarland
NRW
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Berlin
Hamburg
Bremen
Was tun, wenn mein Dienstherr wenig oder gar keine VL zahlt?
In dem Fall besteht die Möglichkeit, einen Teil der Bezüge vom eigenen Netto umwandeln zu lassen, und in den Sparvertrag einzuzahlen. Wer also z.B. nur 6,65 Euro pro Monat bekommt, kann also die Differenz selbst aufstocken. Wer von seinem Dienstherrn gar keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann auch eine vollständige Selbstzahlung vornehmen. In den meisten Bundesländern können insgesamt bis zu 74,00 € monatlich (entspricht 888,00 € jährlich) auf den Sparvertrag überwiesen werden.
Wie kann ich als Beamter vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bezügestelle nach den genauen Bedingungen in Ihrem Bundesland. Schließen Sie Ihren VWL-Vertrag ab. Teilen Sie Ihrer Dienststelle schriftlich oder per Email die Art der gewählten Anlage sowie das Anlageinstitut mit. Mit Anlageinstitut gemeint ist die Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Für die Mitteilung nutzen Sie am besten ein fertiges Formular. Dieses wird als Antrag auf Überweisung oder VL-Bescheinigung bezeichnet, und von Ihrem Anbieter zur Verfügung gestellt. Tragen Sie die genaue Bankverbindung Ihres Sparvertrags ein, damit Ihre Behörde das Geld dorthin überweisen kann.
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Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
Die Anlagemöglichkeiten sind dieselben wie für normale Arbeitnehmer. Beispiele hierfür sind: Bausparen, Fondssparen, ETF, oder die Tilgung eines Baukredits. Eine Übersicht der Sparformen finden Sie unter: vermögenswirksame Leistungen anlegen.
Wo sind VL für Beamte gesetzlich geregelt?
Im Gegensatz zu normalen Angestellten haben Beamte einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Dieser ist bundesweit im BBVLG (Gesetz über VwL für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) geregelt. Die Vorschrift verpflichtet jedoch nicht alle Dienstherren zu einer pauschalen Umsetzung. So können die einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen treffen. Die möglichen Anlageformen findet man wiederum im 5. Vermögensbildungsgesetz.
Welche Regelungen gelten für verbeamtete Lehrer?
Verbeamtete Lehrer erhalten die Leistung wie alle übrigen Staatsdiener. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BBVLG, oder eine entsprechende Regelung des jeweiligen Bundeslandes. Die meisten Lehrer bekommen also monatlich 6,65 €. Davon ausgenommen sind Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz sowie aufgrund der höheren Laufbahn in Baden-Württemberg, siehe Tabelle oben.
Möglichkeiten der staatlichen Förderung
Beamte haben genau wie alle anderen Beschäftigten Anspruch auf staatliche Förderung für ihre vermögenswirksamen Leistungen. Jedoch sind auch hier die üblichen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage zu beachten.
Können Beamte aus mehreren Dienstverhältnissen VL beziehen?
Grundsätzlich ja. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Berechtigte beim zuerst begonnenen Dienstverhältnis nicht den vollständigen ihm zustehenden Betrag erhält. In dem Fall ist die Differenz aus dem weiteren Dienstverhältnis zu beziehen.
Kann ich als Beamter in Pension VL bekommen?
Pensionäre sind normalerweise nicht anspruchsberechtigt, da sie in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen. Anders sieht die Sache aus, wenn trotz Ruhestand ein Minijob ausgeübt wird, und der Arbeitgeber die Leistung gewährt. Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel: Rentner.
Olga meint
Guten Tag,
was bedeutet folgender Satz: vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers werden nicht mehr gewährt, weil keine Anlage mehr besteht.“
Vielen Dank im Voraus!
Martin Sohn meint
Hallo,
das bedeutet: Sie müssten zunächst einen VL-Vertrag abschließen, und Ihrem Dienstherrn die Vertragsbestätigung vorlegen.
Freundliche Grüße