Laut dem 5. Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen auch in Genossenschaftsanteile anlegen. Wie es funktioniert, zeigt der folgende Ratgeber.
- Der Arbeitnehmer tritt der Genossenschaft bei, indem er Anteile von dieser erwirbt.
- Als Mitglied kann er die sogenannte Spareinrichtung nutzen, und Geld in verschiedene Anlageprodukte, wie z.B. vermögenswirksame Leistungen investieren.
- Der Sparer bekommt eine feste Verzinsung für seine VL und eine jährliche Dividende aus der Beteiligung.
- Das genossenschaftliche VL-Sparen wird nicht staatlich gefördert.
VL in Genossenschaftsanteile anlegen: Wie funktioniert das?
Wer die besonderen Sparprodukte, wie z.B. vermögenswirksame Leistungen nutzen möchte, muss zunächst Mitglied der Genossenschaft werden, siehe folgende Anleitung.
- 1. Der Arbeitnehmer tritt der Bau- oder Wohngenossenschaft als Teilhaber bei. Hierfür unterschreibt er eine Beitrittserklärung.
- 2. Dann erwirbt er sogenannte Geschäftsguthaben. Hierfür leistet er eine Mindest-Einlage, die je nach Gesellschaft zwischen 25 und 500 Euro beträgt. Zudem wird meist noch ein einmaliges Eintrittsgeld von bis zu 50 Euro fällig.
- 3. Als Mitglied hat man nun Zugriff auf die sogenannte Spareinrichtung. Hier befinden sich die verschiedenen Anlageprodukte, wie z.B. Festgeld, diverse Sparkonten oder eben VwL.
- 4. Der Anleger schließt einen Ratensparvertrag ab, der einem VL-Banksparplan gleicht.
- 5. Der Arbeitgeber benötigt die Vertragsbestätigung zur Überweisung der monatlichen Zahlungen.
Bei welcher Genossenschaft ist VL-Sparen möglich?
Voraussetzung ist, dass die Genossenschaft über eine sogenannte Spareinrichtung verfügt, also Spareinlagen entgegennehmen darf. Wir haben die Konditionen einiger Anbieter recherchiert, und in der folgenden Übersicht aufgelistet. Man erhält im Prinzip zwei Vergütungen: Eine jährliche Dividende aus den Anteilen sowie eine feste Verzinsung für die vermögenswirksamen Leistungen.
Gewoba Nord eG
- VL-Sparen: 3,0 % Zinsen fix
- Dividende: 3,5 %
- 0,00 bis 40,00 €
- Geschäftsguthaben: 260,00 €
- Eintrittsgeld: einmalig 50,00 €
Baugenossenschaft Braunschweig eG
- VL-Sparen: 2,0 % Zinsen variabel
- Dividende: 2,8 %
- 0,00 bis 40,00 €
- Geschäftsguthaben: 550,00 €
- Eintrittsgeld: einmalig 10,00 €
Heimkehr Hannover eG
- VL-Sparen: 2,0 % Zinsen variabel
- Dividende: 4,0 %
- 0,00 bis 40,00 €
- Geschäftsguthaben: 250,00 €
- Eintrittsgeld: einmalig 0,00 €
Ulmer Heimstätte eG
- VL-Sparen: 2,0 % Zinsen fix
- Dividende: 4,0 %
- 27,00 bis 40,00 €
- Geschäftsguthaben: 160,00 €
- Eintrittsgeld: einmalig 25,00 €
Vorteile, Nachteile und Risiken
Die Verzinsung ist höher als bei vergleichbaren Geldanlagen, die man bei Banken bekommt. Deshalb kann das genossenschaftliche (VL)-Sparen eine interessante Alternative darstellen. Doch die Investition birgt auch einige Nachteile und Risiken, wie die folgende Übersicht zeigt.
Vorteile
- höhere Zinsen als bei Banken
- jährliche Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2 bis 4 Prozent der Einlagesumme
- Nach dem Beitritt fallen keine weiteren Gebühren an.
Nachteile
- keine staatliche Förderung über Arbeitnehmersparzulage möglich
- lange Wartezeit für Auszahlung des Geschäftsguthabens bei Kündigung
- Keine Einlagensicherung: Bei Insolvenz droht Verlust der geleisteten Einlage.
Was ist eine Wohn- oder Baugenossenschaft?
Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist eine Vereinigung, die das Ziel verfolgt, ihre Mitglieder mit günstigem Wohnraum zu versorgen. Mieter die der Genossenschaft beitreten, können also Wohnungen zu Konditionen unterhalb des normalen Marktpreises erhalten. Zudem besteht meist ein lebenslanges Wohnrecht. Das Mitglied erwirbt jedoch kein Eigentum an der Wohnung, sondern wird Anteilseigner der Gesellschaft. In Deutschland gibt es ca. 1.900 Baugenossenschaften, die insgesamt 2.200.000 Wohnungen verwalten. Aktuell verfügen jedoch nur ca. 45 Genossenschaften über eine sogenannte Spareinrichtung, von denen wiederum nur ein Teil vermögenswirksame Leistungen anbietet.
Was sind Genossenschaftsanteile?
Wer einer Genossenschaft beitreten möchte, muss zunächst Anteile daran erwerben. Man kann sich Ganze wie bei der Aktie eines Unternehmens vorstellen. Nur dass es bei Genossenschaftsanteilen keinen Kurs und auch keinen Handel an der Börse gibt. Für einen Beitritt ist i.d. Regel eine Mindestanzahl an Anteilen notwendig. Gleichzeitig gibt es eine betragliche Obergrenze pro Mitglied. Mit den Einlagen finanzieren sich die Genossenschaften. Mit dem „eingesammelten“ Geld werden also die Wohnungen gebaut, gekauft oder renoviert. Das Mitglied bekommt im Gegenzug eine jährliche Verzinsung. Diese wird als Dividende bezeichnet. Die Höhe der Dividende richtet sich nach der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile. Der Zinssatz wird einmal pro Jahr von der Mitgliederversammlung neu festgelegt, und beträgt derzeit zwischen 2 und 4 Prozent, siehe auch Beispiele oben.
Werden Genossenschaftsanteile staatlich gefördert?
Eine staatliche Förderung im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen, also über die Arbeitnehmersparzulage, ist nicht möglich. Mitglieder von Genossenschaftsanteilen haben jedoch Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie, welche auch Bausparern gewährt wird. Die Beantragung erfolgt über ein standardisiertes Formular, das der Sparer einmal jährlich von seiner Genossenschaft erhält. Der Antrag wird an das Finanzamt weitergeleitet, welches den Betrag dem Mitgliedskonto gutschreibt. Es gelten die bei der Wohnungsbauprämie üblichen jährlichen Einkommensgrenzen, also 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete.
Für wen lohnt sich das genossenschaftliche VL-Sparen?
Geld bei einer Baugenossenschaft anzulegen ist heutzutage immer noch den Meisten unbekannt, und gilt daher unter Sparern als Geheimtipp. Das liegt auch daran, dass die Gesellschaften keine Werbung für ihre „zusätzliche Dienstleistung“ machen. Tatsächlich kann das genossenschaftliche Sparen in Zeiten von Niedrigzinsen eine Alternative darstellen. Allerdings kann man bei einer Pleite der Gesellschaft seine Ersparnisse komplett verlieren. Die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen in Genossenschaftsanteile lohnt sich also für Sparer, die Geld eher konservativ anlegen, dennoch höhere Zinsen haben möchten, sich aber den Konsequenzen eines Totalverlusts bewusst sind.
Wie sind Genossenschaftsanteile abgesichert?
Die Anlage in Genossenschaftsanteile ist kein normaler Sparvertrag, sondern eine Unternehmensbeteiligung. Ein Unternehmen kann bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage pleitegehen. Wohngenossenschaften sind im Gegensatz zu Banken nicht über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Häufig haben diese jedoch eigene freiwillige Sicherheitseinrichtungen, die bei finanziellen Engpässen zum Einsatz kommen. Die Insolvenz einer Baugenossenschaft kommt zudem nur sehr selten vor. Dennoch bleibt die Investition mit einem gewissen Risiko verbunden. Daher sollte man sich frühzeitig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informieren.
Schreibe einen Kommentar