Muss ich als Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen? Wie hoch ist der monatliche Betrag? Und wie läuft das Ganze eigentlich ab? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema VWL für Unternehmen zusammengefasst.
- Die Leistung ist für einen Betrieb grundsätzlich freiwillig. Ist sie jedoch Teil eines Arbeits-, Tarifvertrags oder einer betrieblichen Vereinbarung, haben Mitarbeiter Anspruch darauf.
- Je nach Branche beträgt der monatliche Zuschuss zwischen 6,65 und 40 Euro. Sind es weniger als 40 Euro, können Beschäftigte die Differenz in Eigenleistung erbringen.
- In einigen Branchen gibt es statt der VL sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL).
- Firmen können die Sparbeiträge als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber Pflicht?
Häufig stellt sich in einem Unternehmen die Frage, wann vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen. Grundsätzlich sind sie eine freiwillige Angelegenheit. Besteht jedoch eine Regelung im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, ist man als Arbeitgeber in der Pflicht, und muss dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin VL gewähren.
Arbeitnehmer beansprucht VL: Was muss ich als Arbeitgeber tun?
Was muss ich als Vorgesetzter tun, wenn ein Mitarbeiter kommt, und sich nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigt? Anhand der folgenden Anleitung können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten.
Wer beantragt VL?
Verpflichtung und Höhe
Anlagemöglichkeiten und Vertrag
staatl. Förderung
Laufzeit und Sperrfrist
AG-Bescheinigung
Buchhaltung informieren
Wie viele vermögenswirksame Leistungen muss der Arbeitgeber zahlen?
Die Höhe des Arbeitgeberanteils ist meist im Tarifvertrag geregelt, und variiert je nach Branche. Der Höchstbetrag liegt bei 40 Euro monatlich, der Mindestbetrag bei 6,65 Euro. Gibt es keine entsprechende tarifliche Regelung, kann der Arbeitgeber die Höhe frei bestimmen, und eine individuelle Vereinbarung mit seinen Angestellten treffen. Daneben ist die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden maßgeblich. Anspruch auf den vollen Betrag haben nur Vollzeitbeschäftigte, während Mitarbeiter in Teilzeit die VL anteilig erhalten. Wer also z.B. 20 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt die Hälfte.
Kann sich der Arbeitnehmer an den VL beteiligen?
Ja, der Arbeitnehmer kann sich an den VL beteiligen, in dem er den Differenzbetrag zu den 40 Euro selbst zahlt. Gewähren Sie als Chef z.B. einen Zuschuss von 26 Euro pro Monat, kann Ihr Angestellter die übrigen 14 Euro privat aufstocken. Der Arbeitnehmeranteil wird von dessen Nettogehalt entnommen, und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil auf den Sparvertrag überwiesen.
Ist VL-Sparen auch ohne Arbeitgeberzuschuss möglich?
Ja, VL-Sparen ist auch ohne Zuschuss des Arbeitgebers möglich. Der Beschäftigte kann sogar die kompletten 40 Euro in Eigenleistung erbringen. Die Selbstzahlung ist dann sinnvoll, wenn Anspruch auf die staatliche Förderung besteht. Ganz ohne betriebliche Beteiligung geht es jedoch nicht. Die Buchhaltung muss die Beiträge vom Nettolohn des Mitarbeiters entnehmen, und in den Sparvertrag abführen.
Bieten vermögenswirksame Leistungen auch für Arbeitgeber Vorteile?
Für Arbeitgeber stellt die Zuwendung auf den ersten Blick ein Kostenfaktor dar. Die steuerliche Absetzbarkeit gleicht nur einen Teil der Mehrkosten aus. Die Vorteile sind eher indirekt und langfristig zu sehen. Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine effektive Möglichkeit, sich am Vermögensaufbau der eigenen Belegschaft zu beteiligen. Davon profitieren hauptsächlich Personen mit geringen Einkommen, welche sonst nicht aus eigener Kraft Ersparnisse bilden können.
Freiwillige Zusatzleistungen stärken die Mitarbeiterbindung, da sich diese vom Unternehmen in ihren Belangen wertgeschätzt fühlen. Auch im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte sind zusätzlich zum Lohn gezahlte Leistungen ein entscheidender Vorteil. Denn hochqualifizierte Mitarbeiter können sich heutzutage ihren Arbeitsplatz aussuchen, und treffen ihre Entscheidung zunehmend in Abhängigkeit vom Image des Unternehmens. Setzt sich der Betrieb für seine Belegschaft ein, kann er sich vom Wettbewerb abheben.
Sind VL für Arbeitgeber steuerfrei?
Für Arbeitgeber sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht nur steuerfrei. Dieser kann sogar die monatlichen Sparbeiträge genau wie Löhne und Beiträge zur Sozialversicherung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Für Arbeitnehmer sind VL dagegen steuerrechtlich Bestandteil des Arbeitslohns, und damit einkommensteuerpflichtig. Mehr dazu im Kapitel Steuererklärung.
Sind vermögenswirksame Leistungen sozialversicherungspflichtig?
Mit Sozialversicherung ist die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gemeint. Die vermögenswirksamen Leistungen werden in der Sozialversicherung wie zusätzliches Einkommen behandelt, und sind daher beitragspflichtig. Sozialversicherungspflichtig ist allerdings nur der Teil, der vom Unternehmen kommt. Stockt der Mitarbeiter die Differenz privat auf, müssen darauf keine Beiträge abgeführt werden, siehe folgendes Beispiel:
Haben Arbeitnehmer einen rückwirkenden Anspruch?
VWL können rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres beantragt werden. Jedoch müssen nicht Sie als Unternehmer das Geld nachzahlen. Möchte der Arbeitnehmer den Anspruch für das komplette Jahr geltend machen, muss er die Sparbeiträge nachträglich in Eigenleistung erbringen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist ein rückwirkender Bezug nur für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres möglich. Die nachträglichen Zahlungen werden in dem Fall vom Dienstherrn erbracht.
Was ist die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung wird manchmal auch als Anlagebestätigung oder Antrag auf Überweisung bezeichnet. Sie wird vom Anbieter ausgestellt, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurden. Dies ist meist eine Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Information zum Vertrag, wie z.B. Vertragsnummer, die Art der Anlage sowie die Kontodaten des Sparplans. Auf diese Bankverbindung wird das Geld jeden Monat überwiesen. Das Dokument wird Ihnen entweder von Ihrem Angestellten vorgelegt, oder direkt vom Anbieter auf dem Postweg zugeschickt.
Nico meint
Hallo,
ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Betrag vom Nettolohn zu überweisen, wenn ein Mitarbeiter dies fordert, auch wenn der Betrieb keine VL bezahlt?
Oder kann der AG die Überweisung auch verweigern?
Danke schonmal für eure Hilfe!
VG
Nico
Martin Sohn meint
Hallo,
ja, der Arbeitgeber ist in dem Fall zum Abzug vom Nettolohn des Arbeitnehmers verpflichtet.
Freundliche Grüße
Anton meint
Hallo, ich biete als Arbeitgeber aktuell noch keine VL an, möchte dies aber in Form von AVWL (bAV) zukünftig tun. Benötige ich dazu die Unterschrift meiner Mitarbeiter, oder kann ich das als „Geschenk“ überreichen? Falls es eine Unterschrift bedarf, was genau muss dann unterschrieben oder geändert werden?
Danke schonmal und LG
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie können Ihren Mitarbeitern grundsätzlich diese Möglichkeit anbieten. Informieren Sie sich jedoch vorher, ob es hierfür eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag Ihrer Branche gibt. Nicht in allen Branchen sind AVWL möglich. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht für den Arbeitnehmer meines Wissens nicht. Ein Vertrag zur Altersvorsorge bedarf der Schriftform, und muss von den Parteien unterschrieben werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge mit VL.
Freundliche Grüße
Gerti meint
Hallo,
unser Azubi ist zum 03.07.2024 (Abschlussprüfung) aus dem Unternehmen ausgeschieden. Er hat 2 laufende VWL-Verträge, die bisher von seinem Nettolohn abgezogen und überwiesen wurden. Wie sind die Beiträge für den Juli zu sehen? Anteilig? Zur Info: der AN hat im Anschluss ab 15.07.2024 ein neues Arbeitsverhältnis bei einem Schweizer Betrieb als Grenzgänger.
Vielen Dank für Ihre Info dazu,
schöne Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
da vermögenswirksame Leistungen arbeitsrechtlich wie Lohn behandelt werden, sollten diese ebenfalls anteilig an den Arbeitnehmer überwiesen werden. Bin mir aber nicht 100 % ig sicher.
Freundliche Grüße