Beschäftigte die von ihrem Betrieb vermögenswirksame Leistungen erhalten, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Wir erläutern Beantragung, Höhe und Voraussetzungen.
- Die Arbeitnehmersparzulage hilft Personen mit wenig Einkommen, leichter Kapital anzusparen.
- Je nach Anlageform und Einzahlungsbetrag können VL-Sparer bis zu 123 Euro pro Jahr vom Staat bekommen.
- Arbeitnehmer dürfen dabei jährliche Einkommensgrenzen nicht überschreiten, die ab 2024 deutlich höher sind.
- Die Beantragung erfolgt über die jährliche Steuererklärung.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Als Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) bezeichnet man eine staatliche Förderung, welche die Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützt. Sie wird Angestellten, Beamten, Richtern und Soldaten gewährt, die von ihrem Betrieb sogenannte vermögenswirksame Leistungen erhalten. Sie soll insbesondere Beschäftigten mit niedrigen Arbeitseinkommen ermöglichen:
- leichter Ersparnisse zu bilden
- sich eine eigene Immobilie leisten zu können
- oder für das Alter finanziell vorzusorgen.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage bleibt auch in 2024 unverändert, (jedoch verdoppeln sich die Einkommensgrenzen). Die Einzahlung der VL in einen Bausparvertrag sowie die Tilgung eines Baukredits wird mit 9 % auf höchstens 470 Euro Sparsumme pro Jahr gefördert. Bei Fondssparen sind es 20 % auf maximal 400 Euro pro Jahr. Andere Sparformen wie z.B. die Lebensversicherung oder der Banksparplan sind nicht zulagenberechtigt. Verheiratete können die Förderung zweimal erhalten, wenn beide Ehepartner vermögenswirksame Leistungen anlegen. Entnehmen Sie bitte die jeweiligen Beträge der folgenden Tabelle.
Fonds und ETFs
Bausparen
Tilgung Baukredit
Banksparplan
Lebensversicherung
Genossenschaftsanteile
aber Wohnungsbauprämie
Riester-Rente
aber Riester-Zulage oder Steuervorteile
betriebl. Altersvorsorge
aber steuerliche Vorteile
Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Die Sparzulage beantragen Sie als Arbeitnehmer einmal jährlich über Ihre Steuererklärung. Die frühere Anlage VL gibt es jedoch nicht mehr. Seit 2018 werden die notwendigen Daten vom Anbieter, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben (Anlageinstitut), direkt online an das Finanzamt übermittelt. Man bezeichnet dies auch als elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Die Bescheinigung enthält Ihre persönlichen Daten, Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie alle Fakten zum abgeschlossenen VL-Vertrag. Der genaue Ablauf wird im nächsten Abschnitt erläutert. Tipp: Die Zulage lässt sich übrigens noch für 4 Jahre nachträglich beantragen.
Was ist der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?
Der eigentliche Vorgang der Beantragung wird „etwas sperrig“ als Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage bezeichnet. Was sich kompliziert anhört, ist jedoch (z.B. bei Nutzung von Elster Online) mit 2 Klicks erledigt. Es muss nämlich im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung lediglich 1 Kreuzchen und 1 Zahl eingesetzt werden. Der Mantelbogen ist der Hauptvordruck Ihrer Steuer, und besteht aus 2 Seiten. Das Kreuzchen wird direkt ganz oben auf der ersten Seite gesetzt, siehe Abbildung:
Auf Seite 2 des Mantelbogens tragen Sie unter Punkt 42 eine „1“ ein. Ist Ihr Ehepartner ebenfalls zulagenberechtigt, füllen Sie bitte entsprechend auch dieses Feld mit einer 1 aus, siehe Abbildung.
Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage (Voraussetzungen)?
Voraussetzung für den Erhalt der Sparzulage ist, dass die monatlichen Zahlungen vom Arbeitgeber in einen förderfähigen VL-Sparvertrag einfließen. Förderberechtigt sind somit die Personen, die normalerweise auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Die Zulage wird allerdings nur für bestimmte Anlageformen gewährt, wie VL-Fondssparen, Bausparen sowie die Tilgung eines Baukredits für eine selbst genutzte Immobilie. Weitere Bedingung ist die Einhaltung der sogenannten Sperrfrist.
Welche Einkommensgrenzen gelten 2024?
Der Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen möglich. Diese wurden am 01.01.2024 deutlich erhöht, siehe folgende Übersicht. Berechnungsgrundlage ist das jährliche zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Dieses ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Dies liegt an verschiedenen Steuerfreibeträgen, die der Arbeitnehmer geltend machen kann, wie z.B. den Kinderfreibetrag. So kann z.B. der Bruttolohn bei Familien auch deutlich oberhalb der genannten Grenzen liegen kann, ohne dass der Anspruch verloren geht. Für Eheleute gelten die doppelten Beträge.
Fonds und ETFs
80.000 € für Verheiratete
40.000 € für Verheiratete
Bausparvertrag
80.000 € für Verheiratete
35.800 € für Verheiratete
Tilgung Baukredit
80.000 € für Verheiratete
35.800 € für Verheiratete
Sparzulage doppelt beziehen: Ist das möglich?
Sie können als Arbeitnehmer die Sparzulage doppelt kassieren, und bis zu 123 Euro pro Jahr erhalten. Verheiratete kommen bei voller Ausnutzung der Fördermöglichkeiten sogar auf bis zu 246 Euro. Hierfür müssen Sie allerdings auch 2 VL-Verträge abschließen. Der Förderhöchstbetrag gilt für jeden Vertrag separat, und kann daher auch entsprechend zweimal ausgenutzt werden. In dem Fall besparen Sie gleichzeitig einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag. Ob Ihr Arbeitgeber den 2. Vertrag ebenfalls finanziert, oder Sie das Geld aus Ihrem Netto aufstocken, müssen Sie individuell vereinbaren.
Fondssparen
Bausparen
beide Anlagen zusammen
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zwar einmal jährlich beantragt, und dem VWL-Vertrag gutgeschrieben. Zur Auszahlung kommt es jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist, also nach sieben Jahren. Das Finanzamt überweist das Geld an den Anbieter, bei dem Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben. Am Ende bekommen Sie das Gesamtkapital, bestehend aus den monatlichen Sparbeiträgen, der Verzinsung sowie den Sparzulagen ausgezahlt. Wurde die Förderung unberechtigterweise bezogen, z.B. bei zu hohem Einkommen oder vorzeitiger Kündigung, kann das Finanzamt diese entsprechend zurückfordern.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere staatliche Förderung, die Sparer bekommen, die Geld in einen Bausparvertrag einzahlen. Sie hat mit den vermögenswirksamen Leistungen nichts zu tun, wird also unabhängig davon gewährt. Wer jedoch bereits für seinen Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage erhält, kann für dieselbe Anlage keine Wohnungsbauprämie mehr bekommen. Beide Förderungen sind jedoch möglich, wenn noch ein separater Bausparer abgeschlossen wird.
Kann man Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig bekommen?
Ja, man kann auch beide staatliche Förderungen gleichzeitig bekommen. Jedoch muss man hierfür zusätzlich zur VL-Zahlung vom Arbeitgeber eine separate Sparleistung erbringen. Eine weitere Bedingung für den Erhalt beider Prämien ist, dass die (unterschiedlichen!) Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Beispiel 1: Der Arbeitgeber zahlt monatlich 40 Euro VL in einen Fondssparplan des Arbeitnehmers ein, wofür dieser die Arbeitnehmersparzulage beantragen kann. Der Arbeitnehmer schließt gleichzeitig einen Bausparvertrag ab, und zahlt dort weitere 50 € pro Monat ein. Hierfür erhält er zusätzlich die Wohnungsbauprämie.
- Beispiel 2: Man kann auch auf ein- und demselben Bausparvertrag beide Zulagen bekommen. Der Arbeitgeber überweist dorthin 40,00 € vermögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitnehmer ergänzt 50,00 € in Eigenleistung: Hierfür kann er die Wohnungsbauprämie beantragen.
Eba meint
Dankeschön.
Grüße
Eba
Daniel meint
Hallo,
Wie verhält es sich in folgendem Fall: Ich bin verheiratet (gemeinsam veranlagt) und möchte gerne in ETFs anlegen. Meine Frau jedoch nicht. Kann ich nun (bei zu versteuerndem gemeinsamem Einkommen <80.000), alleine die für verheiratete geltenden 800€ p.a. ansparen um die vollen 160€ Sparzulage pro Jahr zu erhalten? Oder müsste hierfür meine Frau den Vertrag gemeinsam mit mir besparen bzw. müssten wir sogar 2 Verträge abschließen?
Danke
Martin Sohn meint
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand müssen beide Partner einen VL-Vertrag abschließen, um die doppelten Einkommensgrenzen ausnutzen zu können.
Freundliche Grüße
Wolfgang meint
Und ich vermute, es müssen auch beide Ehepartner anspruchsberechtigt sein, um die vollen 160,- € Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Es würde also nicht wie bei Riester reichen, wenn nur ein Ehepartner anspruchsberechtigt und der andere z.B. selbständig ist, aber beide einen eigenen VL-Vertrag abschließen?
Martin Sohn meint
Hallo,
ja, meines Wissens müssen beide Sparer Arbeitnehmer sein.
Freundliche Grüße
Mandy meint
Hallo,
eine Frage zum Verständnis: Wenn ich einen neuen VWL-Vertrag anlegen möchte, der in ETF investiert und monatlich 40 € einzahle, also im Jahr insgesamt 480 €. Erhalte ich dann trotzdem die jährliche Zulage von 80 € vom Staat, oder gehe ich in diesem Fall leer aus, da ich die Grenze von 400 € überschritten habe?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
die 400 € sind nur der förderfähige Höchstbetrag. Das bedeutet lediglich, dass Einzahlungsbeträge die darüber hinausgehen, nicht mehr gefördert werden. Sie gehen also nicht leer aus, sondern können die komplette Arbeitnehmersparzulage erhalten, da Sie die Schwelle von 400 Euro Einzahlungen erreicht/ überschritten haben.
Freundliche Grüße