Die meisten Arbeitnehmer erhalten weniger als 40 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Monat. Experten empfehlen, die Differenz aus dem eigenen Netto aufzustocken. Wir erläutern, wie es funktioniert, und wann sich das „selbst zahlen“ lohnt.
- Beim Aufstocken der vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Arbeitnehmer die Differenz zwischen Arbeitgeberanteil und Höchstbetrag aus eigener Tasche.
- Der Betrag wird vom Nettogehalt entnommen, und zusammen mit dem AG-Anteil auf den Sparvertrag überwiesen.
- Einige wenige Anbieter erlauben in ihren AGBs auch höhere Einzahlungen als 40 Euro monatlich.
- Es sind auch 2 VL-Verträge möglich. Der Beschäftigte muss den Zweitvertrag jedoch meist selbst finanzieren.
Was bedeutet: Vermögenswirksame Leistungen aufstocken?
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den monatlichen VL-Betrag des Arbeitgebers aus eigener Tasche zu ergänzen. Zahlt ein Betrieb weniger als den Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat, lässt sich ein hierdurch entstehender finanzieller Nachteil ausgleichen. Durch das „aufstocken“ erhöht sich der spätere Auszahlungsbetrag. Zudem kann der Sparer so die volle staatliche Förderung beantragen. Eine Aufstockung ist grundsätzlich bei allen Verträgen möglich.
Wie funktioniert die Aufstockung bei VL-Sparen?
Hierzu ein Beispiel: Der Arbeitnehmer Herr Müller erhält von seinem Arbeitgeber monatlich 26 € vermögenswirksame Leistungen. Er möchte jedoch den bestmöglichen Sparbeitrag für seine VL-Anlage ausnutzen. Deshalb zahlt Herr Müller die übrigen 14 € selbst. Um von einer bestmöglichen Rendite zu profitieren, entscheidet er sich für eine Anlage in Fonds. Beim Eröffnungsantrag seines VL-Depots gibt er lediglich den Gesamtbetrag (40 €) an. Die Aufteilung nimmt der Arbeitgeber vor. Wie man einer beliebigen Lohnabrechnung entnehmen kann, wird der Sparbeitrag des Arbeitnehmers vom Nettogehalt abgezogen, und zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers auf das Depot überwiesen. Mit dem Gesamtbetrag werden monatlich Anteile an einem Investmentfonds erworben.
5 Gründe, warum man VL aufstocken sollte
Bei vermögenswirksamen Leistungen geht es eigentlich darum, ohne Eigenaufwand Geld zu sparen. Warum es sich für Arbeitnehmer dennoch lohnt, einen Teil selbst einzuzahlen, erläutern wir anhand der folgenden 5 Beispiele.
1. Höhere Auszahlung
2. Höhere Verzinsung
3. Optimierung der Kosten
4. Mehr Förderung vom Staat
5. Mindest-Sparbeitrag der Anbieter
Vermögenswirksame Leistungen komplett selbst zahlen
Ein Arbeitnehmer kann seine vermögenswirksamen Leistungen auch komplett aus eigener Tasche zahlen. Hierfür schließt er – wie sonst auch – einen VWL-Vertrag ab, und legt seinem Vorgesetzten die Kontodaten seines Sparplans vor. Der Arbeitgeber behält in dem Fall die komplette Sparrate vom Nettogehalt ein, und überweist den monatlichen Betrag auf das VL-Konto.
VL selbst einzahlen: Wann ist das sinnvoll?
Die staatliche Förderung erhält man auch für selbst eingezahlte Sparbeiträge. Wer von seinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekommt, jedoch förderberechtigt ist, kann so trotzdem die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Wer kein Anspruch auf die Förderung hat, profitiert dagegen nicht von der Selbstzahlung.
Kann man auch mit mehr als 40 Euro VL-Sparen?
Grundsätzlich sind auch mehr als 40 € pro Monat möglich, siehe Höhe der VL. Hierfür muss jedoch der Betrieb freiwillig zu einer höheren Zahlung, oder der Beschäftigte zu einer zusätzlichen Aufstockung bereit sein. Außerdem muss der Anbieter der VWL in seinen Geschäftsbedingungen mehr als 40 € Einzahlung akzeptieren. Wichtig zu wissen: die Arbeitnehmersparzulage steigt ab einem bestimmten Betrag nicht mehr weiter an. So liegt die höchste geförderte Einzahlungssumme bei einem Bausparvertrag bei 470 € pro Jahr (39,17 pro Monat), und bei VL-Fondssparen bei 400 € pro Jahr (33,33 pro Monat).
Kann man auch 2 VL-Verträge abschließen?
Man kann nicht nur 2 Verträge abschließen, sondern auch die Arbeitnehmersparzulage doppelt beantragen. Voraussetzung ist in dem Fall, dass es sich um 2 verschiedene Anlageformen handelt, wie z.B. einen Bausparvertrag sowie einen Fondssparplan. I.d. Regel finanziert der Arbeitgeber jedoch nur einen Vertrag. Den Zweitvertrag muss der Angestellte in Eigenleistung besparen.
Fatima meint
Ist eigentlich auch eine Aufstockung möglich, wenn ich schon 40 Euro pro Monat vom Betrieb bekomme, also über 40 Euro hinaus? Oder muss dann einen Extra Vertrag abschließen? Und kann ich damit auch eine höhere staatliche Zulage bekommen?
Vielen lieben Dank schon mal…!!
Martin Sohn meint
Hallo,
i.d. Regel verhält es sich so, dass Anbieter von VL-Verträgen nicht mehr als 40 Euro pro Monat „annehmen“. Sie haben aber die Möglichkeit, einen zweiten VL-Vertrag abzuschließen, in den Sie privat einzahlen können. Der Zweitvertrag muss jedoch formell über Ihren Arbeitgeber laufen, der den monatlichen Betrag von Ihrem Netto abzieht, und auf das Anlagekonto überweist. Wenn Sie zwei Verträge abschließen, können Sie übrigens auch die Arbeitnehmersparzulage doppelt kassieren.
Freundliche Grüße
MK meint
Wovon wird die Aufstockung abgezogen, von meinem Bruttogehalt oder von meinem Nettogehalt nach Abzug aller Steuern?
Martin Sohn meint
Hallo,
die Aufstockung wird vom schon versteuerten Nettogehalt abgezogen.
Freundliche Grüße
René meint
Hallo,
wenn man selber in ein VL Vertrag einzahlen möchte, vom Nettogehalt abgezogen, weil der AG kein VWL zahlen möchte: Ist der AG gesetzlich verpflichtet, es zu machen, oder darf er es ablehnen?
Freundliche Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
ja, meines Wissens muss der Arbeitgeber den Abzug vom Nettogehalt vornehmen.
Freundliche Grüße