Von vermögenswirksamen Leistungen profitieren besonders Menschen mit wenig Einkommen. Dies macht sie gerade für Azubis interessant. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu VL in der Ausbildung.
- Auszubildende können vermögenswirksame Leistungen aufgrund einer Vereinbarung im Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers bekommen.
- Aufgrund des niedrigen Einkommens erhalten diese zusätzlich eine Förderung vom Staat.
- Um kein Geld zu verschenken, sollte man VL gleich zu Beginn der Ausbildung abschließen.
- Als Anlageform eignen sich am besten lukrative und kostengünstige ETF.
Kann ich als Azubi vermögenswirksame Leistungen bekommen?
Azubis haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn es hierfür eine Vereinbarung im Tarif- oder Ausbildungsvertrag gibt. Ansonsten kann ein Arbeitgeber auf freiwilliger Basis VL zahlen. Auch Minderjährige können die Leistung bekommen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, und die Eltern den Vertrag mit unterschreiben. In einigen Betrieben erhalten neue Mitarbeiter den Bonus erst nach Ablauf der Probezeit. Wie dies in Ihrem Unternehmen geregelt ist, erfahren Sie bei Ihrem Ausbilder oder Vorgesetzten.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Die genaue Höhe ist meist im Tarifvertrag geregelt. Besteht keine tarifliche Bindung, kann der Arbeitgeber den Betrag individuell festlegen. Üblich sind zwischen 6,65 und 40,00 € pro Monat. Auszubildende erhalten oft weniger als ihre ausgelernten Kollegen. Im öffentlichen Dienst bekommen Berufseinsteiger dagegen mit 13,29 € doppelt so viel wie die übrige Belegschaft.
Wie kann ich als Azubi vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Bietet Ihr Arbeitgeber VL an, müssen Sie diese nicht mehr extra beantragen, sondern können direkt loslegen. Sie wählen Ihren Sparplan selbst aus, und schließen auch den Vertrag ab. Dies geht heutzutage schnell und unkompliziert über das Internet. Eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten finden Sie unter: vermögenswirksame Leistungen anlegen. Im letzten Schritt benötigt Ihr Betrieb noch die Bescheinigung des Anbieters, um den monatlichen Betrag überweisen zu können.
Der Ablauf im Überblick:
- 1. Beim Ausbilder erkundigen (Anspruch, Höhe usw..)
- 2. Anlageform auswählen, Vertrag abschließen, Bescheinigung vorlegen.
- 3. Sechs Jahre einzahlen, danach folgt ein Ruhejahr.
- 4. Kapital auszahlen lassen, oder weiter sparen.
Worauf sollte man bei der Anlage achten?
Die Wahl der Anlageform sollte zu den eigenen Lebensplänen passen, wie z.B. Fonds für eine beliebige Anschaffung, oder Bausparen für eine Immobilie. Da Auszubildende oft nicht die vollen VL bekommen, sollten die Gebühren des Sparvertrags möglichst niedrig sein. Experten empfehlen daher eine Anlage in kostengünstige ETF. Hierfür gibt es auch die höchste staatliche Förderung.
Warum sind VL für Auszubildende besonders attraktiv?
Da das Geld vom Arbeitgeber kommt, können auch Personen mit niedrigen Einkünften Rücklagen bilden. Auch der Staat beteiligt sich am Vermögensaufbau, und fördert Geringverdiener mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Das monatliche Extra vom Chef bietet jungen Leuten zudem einen risikofreien Einstieg in Wertpapiere und die Börse.
Was passiert mit den VL nach der Ausbildung?
Die vermögenswirksamen Leistungen unterliegen immer einer Sperrfrist (Laufzeit) von 7 Jahren. Diese gilt unabhängig von der Dauer der Ausbildung. Werden Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen, zahlt der Arbeitgeber die VL einfach wie gewohnt weiter. Wechseln Sie nach der Lehre den Betrieb, müssen Sie sich aktiv um die Weiterführung kümmern, siehe Infos zum Arbeitgeberwechsel.
Müssen Azubis auf vermögenswirksame Leistungen Steuern zahlen?
Theoretisch ja, da VWL als Teil des Lohns einkommensteuerpflichtig sind. Das gilt jedoch nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024) übersteigt. Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge wird nur dann fällig, wenn der Sparpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete) überschritten wird. Um den Freibetrag nutzen zu können, muss dem Anlageinstitut (z.B. Bausparkasse, Fondsgesellschaft) ein sogenannter Freistellungsauftrag erteilt werden.
Wie bekomme ich die staatliche Förderung?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie über Ihre jährliche Steuererklärung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der gewählten Anlageform sowie den monatlichen Sparleistungen. Gewährt Ihr Betrieb nicht die vollen 40,00 €, können Sie die Differenz aus dem eigenen Netto aufstocken, um den maximalen Förderbetrag zu erhalten.
Können Azubis auch ohne Arbeitgeberzuschuss VL-Sparen?
Ja, das ist möglich. Hierzu wandelt der Arbeitgeber einen kleinen Teil des Nettogehalts um, und überweist das Geld auf den Sparvertrag. Der Vorteil besteht darin, dass man auch für selbst gezahlte Beiträge die staatliche Förderung erhält.
Mesut meint
Hey Leute,
mich würde mal folgendes interessieren: Im Moment bin ich in Ausbildung, und bin mit dem Einkommen unterhalb der Grenze. Was passiert nun, wenn ich ausgelernt habe, und dann zu viel verdiene? Bekomme ich die Förderung dann nur für die Zeit, in der ich weniger verdiene, oder zählt der Anfangsverdienst für die komplette Laufzeit der VL?
Vielen Dank
Martin Sohn meint
Hallo,
man wird als Arbeitnehmer nur für den Zeitraum staatlich gefördert, in dem man unterhalb der Einkommensgrenzen liegt. Die Beantragung der Förderung erfolgt einmal im Jahr über die Steuererklärung, in der folgerichtig auch das zu versteuernde Einkommen festgestellt wird. Das Finanzamt gewährt die Zulage nur dann, wenn die Grenze nicht überschritten wird. Sobald man mehr verdient, fällt man automatisch raus.
Freundliche Grüße