6 Jahre einzahlen und 1 Jahr abwarten: Danach kann man sich seine vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen. Wir erläutern, was nach 7 Jahren mit den VL passiert, und wie Sie auch vorzeitig an Ihr Geld kommen.
- Wann kann man sich VL auszahlen lassen?
- Werden vermögenswirksame Leistungen automatisch ausgezahlt?
- Was passiert nach 7 Jahren?
- Vorzeitige Rückzahlung
- Wie lange dauert die Auszahlung?
- Wie hoch ist mein Endbetrag?
- Kann ich nach prämienschädlicher Verfügung weiter VL-Sparen?
- Sind auch Teilauszahlungen möglich?
- Steuern
- Die meisten Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen 7 Jahre. Danach steht das Geld zur freien Verfügung.
- Bausparer dürfen die Mittel nur für den Erwerb, Bau oder die Renovierung einer Immobilie nutzen.
- Eine vorzeitige Auszahlung der VwL ist möglich, kann jedoch zum Verlust der staatlichen Förderung führen.
Wann kann man sich vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?
Der Anlagezeitraum für vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre. Hierbei gilt die 6 + 1 Regel: Sechs Jahre lang wird angespart, im siebten Jahr nicht mehr (sogenanntes Ruhejahr). Nach Ablauf dieser Sperrfrist kann sich der Arbeitnehmer seine VL auszahlen lassen. Die genannte Frist gilt für Fondssparen und Banksparpläne. In einen Bausparvertrag kann man dagegen auch länger einzahlen, z.B. bis ein bestimmtes Mindestguthaben erreicht wurde. Für Lebensversicherungen gilt meist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Bei der Anlage in eine private oder betriebliche Altersvorsorge ist ein Zugriff auf das Kapital erst mit dem Renteneintritt möglich.
Werden vermögenswirksame Leistungen automatisch ausgezahlt?
Vermögenswirksame Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt. Bei Fonds- und Banksparplänen informiert der Anbieter jedoch rechtzeitig über die anstehende Fälligkeit. In dem Fall können Sie sich als Arbeitnehmer entscheiden, ob Sie eine Auszahlung wünschen, oder weiter sparen möchten. Ein Bausparvertrag oder eine Versicherungspolice laufen dagegen so lange weiter, bis der Sparer eine andere Anweisung erteilt. Nehmen Sie in dem Fall Kontakt zu Ihrer Bausparkasse oder Versicherung auf, um die weiteren Möglichkeiten zu klären. Wichtig: Wer vorzeitig an sein Geld möchte, muss selbst aktiv werden, und seine VL kündigen.
Was passiert mit den VL nach 7 Jahren?
Der Auszahlungsbetrag setzt sich aus dem angesparten Guthaben, der Verzinsung sowie der Arbeitnehmersparzulage zusammen. Die Förderung wird (wenn beantragt) vom Finanzamt rückwirkend für die komplette Laufzeit auf das Anlagekonto überwiesen. Je nachdem, wie die VL angelegt wurden, ergeben sich für den Sparer unterschiedliche Optionen:
- Bausparvertrag: Das Bauspar-Guthaben kann nach 7 Jahren aufgelöst, und ausgezahlt werden. Der eigentliche Zweck des Bausparvertrags besteht jedoch darin, bis zur Zuteilungsreife des Darlehens weiter zu sparen, und die gesamte Bausparsumme (Guthaben + Darlehen) für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie zu verwenden. Bei Bausparen lohnt es sich daher oft, einen zweiten VL-Vertrag direkt an den ersten anzuschließen.
- Fonds- und Banksparpläne: Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung: Die Möglichkeiten heißen: auszahlen lassen, weiter sparen, oder neu anlegen.
- Versicherungspolicen: Die Leistung erfolgt nicht nach dem siebten Jahr, sondern zum sogenannten Ablaufdatum. Dies ist meist ein bestimmtes Lebensalter oder der Eintritt in den Ruhestand. Ein vorzeitiger Ausstieg ist zwar möglich, jedoch meist mit finanziellen Nachteilen verbunden, wie z.B. einem geringeren Rückkaufswert oder zusätzlichen Steuern.
Ist auch eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
Die gute Nachricht lautet: Sie kommen jederzeit an Ihre vermögenswirksamen Leistungen dran. Grundsätzlich gilt die 7 jährige Anlagedauer: Die Einhaltung der Frist ist jedoch lediglich die Bedingung, um die staatliche Förderung zu erhalten. Die eigentliche Geldanlage lässt sich dagegen jederzeit auflösen. Wer vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigt, verliert dann möglicherweise seinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Deshalb spricht man auch von einer prämienschädlichen Kündigung. Erklären Sie in Ihrem Kündigungsschreiben eindeutig, dass Sie eine vorzeitige Rückzahlung wünschen, und auf die Förderung verzichten.
Ausnahmen: So bekommt man die Arbeitnehmersparzulage trotzdem
Manchmal gibt es für eine vorzeitige Kündigung bestimmte unausweichliche Gründe, bei denen man die Arbeitnehmersparzulage trotzdem behalten darf. Eine prämienunschädliche Verfügung ist nach § 4 Abs.4 des 5. Vermögensbildungsgesetz möglich, wenn:
- Der Arbeitnehmer oder sein Ehe- / Lebenspartner stirbt, oder voll erwerbsunfähig wird.
- Er mindestens 1 Jahr ununterbrochen arbeitslos ist.
- Er geheiratet hat, und die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht.
- Der Erlös aus den VL innerhalb von 3 Monaten für eine Weiterbildung eingesetzt wird.
- Der Arbeitnehmer seinen Job aufgibt, um sich selbständig zu machen.
Wie lange dauert die Auszahlung von vermögenswirksamen Leistungen?
Eine Auszahlung von vermögenswirksamen Leistungen dauert unterschiedlich lange, je nachdem welches Anlageprodukt gewählt wurde. Bei Bank- und Fondssparplänen ist das Geld meist innerhalb weniger Tage verfügbar. Bei Bausparverträgen und Versicherungspolicen kann die Abwicklung dagegen schon mal 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist mein Auszahlungsbetrag am Ende?
Wie viel Geld Sie zum Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, siehe folgende Auflistung.
- 1. Die Wahl der Anlageform, deren Verzinsung unterschiedlich hoch ist
- 2. Die Höhe der monatlichen Einzahlung in den VL-Vertrag.
- 3. Besteht ein Anspruch auf staatliche Förderung?
Um eine Vorstellung zu bekommen, können Sie die ungefähre Höhe mit unserem VL-Rechner schätzen.
Kann ich nach einer prämienschädlichen Verfügung weiter VL-Sparen?
Ja, Sie können auch nach einer prämienschädlichen Verfügung weiter VL-Sparen. Hierfür müssen Sie jedoch einen neuen Vertrag abschließen. Handelt es sich um einen Fondssparplan, können Sie eventuell den Anschlussvertrag innerhalb Ihres bestehenden VL-Depots fortsetzen, und sparen sich damit eine komplette Neueröffnung. Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Änderung, damit er die monatlichen Zahlungen auf den neuen Sparvertrag umleiten kann.
Sind bei vermögenswirksamen Leistungen Teilauszahlungen möglich?
Die gesetzlichen Vorschriften zur staatlichen VL-Förderung sehen vor, dass das angesparte Kapital nur als Ganzes verfügbar ist. Nach Ende der Sperrfrist werden die vermögenswirksamen Leistungen jedoch wie jede andere Geldanlage behandelt. So können Sie z.B. bei einem Fondssparplan einzelne Anteile verkaufen, und den restlichen Bestand behalten. Bei Bausparen sind flexible Auszahlungen dagegen erst möglich, nachdem der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Ist die Auszahlung der VL steuerfrei?
Die Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen sind wie bei jeder Geldanlage steuerpflichtig, und unterliegen der Abgeltungssteuer. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Steuererklärung.
Hermann meint
Hallo,
da ich mehr als 20.000 € pro Jahr verdiene, werde ich wohl kaum die Arbeitnehmersparzulage bekommen. Ich habe auch nie etwas aktiv beantragt. Es handelt sich um einen Fondssparplan. Die Sperrfrist endet am 01.01.24. Kann ich mir die angesparte Summe jetzt schon auszahlen lassen? Was muss ich dabei beachten, und welche negativen Einflüsse hat das dann? Muss ich noch irgendwas anderes zurückzahlen?
Vielen Dank
Martin Sohn meint
Hallo,
da Sie keine staatliche Förderung erhalten, macht es im Prinzip keinen Unterschied, ob Sie die VL ein halbes Jahr früher oder später auflösen. Wer Fonds verkauft, sollte (egal zu welchem Zeitpunkt) grundsätzlich immer die aktuelle Wertentwicklung im Blick haben. Diese finden Sie heraus, wenn Sie die WKN (Wertpapierkennnummer) bei einer der einschlägigen Seiten im Internet eingeben.
Freundliche Grüße
Silvia meint
Kann ich meine vwl vorzeitig ablösen, um meinen Dispokredit auszugleichen?
Martin Sohn meint
Hallo,
würde ich nur machen, wenn es sonst keine andere Möglichkeit gibt. Zumal es einige Tage dauern kann, bis das Geld ausgezahlt wird.
Freundliche Grüße
Michael meint
Hallo!
Ist eine prämienunschädliche Verfügung auch möglich, wenn ich mir eine selbst genutzte ETW kaufen möchte?
Martin Sohn meint
Hallo,
nein, das zählt meiner Ansicht nach nicht zu den prämienunschädlichen Verfügungen.
Freundliche Grüße