In einigen Branchen erhalten Arbeitnehmer anstelle der herkömmlichen VL sogenannte AVWL (altersvorsorgewirksame Leistungen). Wir erläutern, wer Anspruch darauf hat, wie man sie anlegen kann, und welche staatliche Förderung es gibt.
- AVWL dienen dem Aufbau einer zusätzlichen Rente über den Arbeitgeber.
- Sie bekommen Beschäftigte der Metall-, Chemie, Elektro- Holz- und Kunststoffindustrie.
- Das Geld kann in eine betriebliche- oder in eine private Altersvorsorge einfließen.
- Es gibt auch eine staatliche Förderung, die sich je nach gewählter Anlageform unterscheidet.
Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)?
AVWL sind eine Geldleistung, die ein Betrieb seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewährt. Sie sind aus den herkömmlichen vermögenswirksamen Leistungen entstanden, und stellen eine Weiterentwicklung dar. Der Unterschied zwischen beiden besteht im Sparziel sowie der Dauer: Während herkömmliche VL für den kurzfristigen Vermögensaufbau gedacht sind, dienen AVWL gezielt dem Ansparen einer zusätzlichen Altersvorsorge. Während der beruflich aktiven Zeit zahlt der Arbeitgeber monatlich Beiträge in eine Versicherungspolice ein. Die Auszahlung erhält der Arbeitnehmer mit Eintritt in den Ruhestand.
In 4 Schritten zum AVWL-Vertrag
Bevor es mit dem Sparen losgehen kann, benötigen Sie einen geeigneten AVWL-Vertrag. Hierfür gibt es verschiedene Anlageprodukte. Wo das Geld eingezahlt wird, entscheidet jedoch i.d. Regel der Betrieb.
➥ So gehen Sie vor
Beim Chef nach AVWL erkundigen
Anlageform wählen, und Vertrag abschließen.
Höhe des monatlichen Beitrags festlegen.
Staatliche Förderung beanspruchen.
Wer bekommt AVWL Leistungen?
Ob Sie als Arbeitnehmer Anspruch haben, steht in Ihrem Tarifvertrag. Derzeit können Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, Textil-, IT-, Chemiebranche sowie in der Holz- und Kunststoffindustrie AVWL beziehen. Auch einige andere Branchen gehen dazu über, die normalen VL durch altersvorsorgewirksame Leistungen zu ersetzen. Daher empfiehlt sich eine direkte Nachfrage beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung, wie der Stand ist. Berechtigt sind sowohl vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter mit mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Auch Auszubildende in den genannten Branchen können die Leistung beantragen.
Wie kann ich meine AVWL anlegen?
Die monatlichen Beiträge können entweder in eine private- oder eine betriebliche Altersvorsorge einfließen, siehe nachfolgende Übersicht. Die Anlage in Fonds oder Bausparen ist nur indirekt über Riester möglich.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt herbei jeden Monat Geld in einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Riestervertrag ein. AVWL-Riester bietet wiederum mehrere Möglichkeiten, wie z.B. Bausparen, Wohnriester, Fondssparen, oder eine klassische Rentenversicherung. Entsprechende Verträge erhält man bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Möglichkeiten gibt es z.B. bei Schwäbisch Hall, Fair-Relax, DWS, Union Investment, Volkswohlbund, Metallrente und Stuttgarter, siehe Angebote im Vergleich.
Betriebsrente
Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersversorgung, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern aufgrund einer freiwilligen betrieblichen Vereinbarung gewährt. In der klassischen Form wird sie komplett vom Arbeitgeber finanziert. Die monatlichen Beiträge – in dem Fall die AVWL – werden dabei in einen speziellen Vorsorgevertrag eingezahlt. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Durchführungswege.
Entgeltumwandlung
Zahlt der Arbeitgeber keine klassische Betriebsrente, bietet die sogenannte Entgeltumwandlung eine Alternative. Hierbei wird ein kleiner Teil des monatlichen Lohns des Mitarbeiters einbehalten, und für die Rente angespart. Da sich das Bruttogehalt entsprechend verringert, fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an. Seit 2019 sind Unternehmen verpflichtet, die Entgeltumwandlung mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Die Höhe des Arbeitgeberzuschuss ist im Tarifvertrag der jeweiligen Branche geregelt. Die meisten vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter erhalten 26,59 Euro pro Monat, Azubis nur 13,29 €. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Leistung entsprechend ihrer tariflich geregelten Arbeitszeit anteilig. Die Sparbeiträge können aus eigenen Mitteln des Arbeitnehmers aus dem Nettolohn aufgestockt werden. Die Beitragszahlung lässt sich flexibel gestalten, und kann unter bestimmten Bedingungen geändert bzw. ausgesetzt werden.
Wie lange wird angespart?
Es gilt nicht die übliche Laufzeit wie bei normalen vermögenswirksamen Leistungen (6 Jahre ansparen, 1 Ruhejahr). Da es sich bei AVWL um einen Vermögensaufbau speziell für die Altersvorsorge handelt, müssen Arbeitnehmer auch bis zum Eintritt in den Ruhestand in den Vertrag einzahlen. Die Leistungen sind ein längerfristiger Zuschuss zur Rentenvorsorge, der im besten Fall über Jahrzehnte bezogen werden kann. Die betriebliche Zuwendung muss zweckgebunden für die Ruhestandsversorgung eingesetzt werden. Eine vorzeitige Auszahlung der Mittel ist somit ausgeschlossen. Eine rückwirkende Überweisung ist ebenso nicht möglich.
Staatliche Förderung von AVWL
Während der Ansparphase in der beruflich aktiven Zeit werden altersvorsorgewirksame Leistungen staatlich gefördert. Die Förderung unterscheidet sich je nach gewählter Anlageform, siehe Erläuterung zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge.
Steuern und Sozialabgaben im Rentenalter
Während in der beruflich aktiven Zeit keine Steuern und Sozialabgaben anfallen, werden diese jedoch später im Rentenalter nachgeholt (sogenannte nachgelagerte Besteuerung). Die Auszahlungen stellen Einkünfte dar, und müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Sie sind als „Einnahmen aus (betrieblichen) Altersvorsorgeverträgen“ in der Anlage R der Steuererklärung einzutragen. Außerdem werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Hierfür gilt seit Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag, der jährlich variiert, und in 2023 bei 169,75 € liegt.
Moni meint
Hallo, eine Frage an die Profis:
wäre es nicht besser, wenn man die AVWL anstatt zu riestern, direkt in Fonds oder ETF einzahlt? Soweit ich weiß, sind die Kosten eines normalen Sparplans ohne „Riester-Mantel“ doch wesentlich niedriger?? Ansonsten müsste man doch erst die hohe Abschlussgebühr wieder herausverdienen, was unter Umständen Jahre dauern kann….. Was können Sie mir raten?
Herzlichen Dank für die Antwort.
LG Moni
Martin Sohn meint
Hallo,
Ihr Einwand mit den hohen Kosten ist absolut berechtigt. Nur leider ist es so, dass AVWL nicht in normale VL-Produkte eingezahlt werden können. Wenn Sie also Fondssparen machen möchten, ist dies aktuell nur über den Umweg „Riester“ möglich. Das heißt, Sie müssten also eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Hier gibt es leider ganz wenig Auswahl. Die meisten Anbieter akzeptieren keine altersvorsorgewirksamen Leistungen. Zudem kann Ihnen auch kein Produkt empfehlen, von dem ich selbst überzeugt wäre. Aber es ist in jedem Fall besser, das geschenkte Geld vom Arbeitgeber mitzunehmen, und eventuell mittelmäßig zu investieren, als den Anspruch komplett verfallen zu lassen. Eine Alternative zur Riester-Rente wäre noch die Einzahlung der AVWL in die betriebliche Altersvorsorge. Hierzu am besten mal im Betrieb zu den genauen Bedingungen informieren.
Viel Erfolg
Martina meint
Die betriebliche Altersversorgung ist weit lukrativer als Riester. Schon weil hier der Sparbeitrag aus dem Bruttoeinkommen entnommen wird, und die VWL / AVWL 1 zu 1 ohne Versteuerung einfließen. Das allein verursacht in der Regel mindestens eine Verdoppelung der Ablaufleistung gegenüber der eingezahlten Nettobeiträge. Des Weiteren gibt es seit 2020 die 15% Förderung des Bruttobeitrag (bis zu einer festgelegten Mindesthöhe durch den AN frei wählbar) durch den AG on Top und bei Auszahlung im Rentenalter einen Freibetrag bzgl. Sozialabgaben.
Martin Sohn meint
Hallo,
ich stimme Ihnen zu, dass die bAV die bessere Wahl von beiden ist. Zumal bei der Riester-Rente noch hohe Vertragskosten anfallen.
Freundliche Grüße
Stefan meint
Guten Tag,
gibt es für den Arbeitnehmer einen Unterschied, ob er VL oder AVWL bezahlt? Mir wurde von meinem Betrieb angeboten, dass normale vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Ich würde allerdings gerne die Altersvorsorge in Anspruch nehmen, was erst einmal abgelehnt wurde.
Vielen Dank für die Info
Freundliche Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
es gibt in dem Fall nur „entweder oder“. Der Betrieb muss also nicht beides anbieten. Häufig ist es sogar im Tarifvertrag festgeschrieben, sodass es sich der Arbeitgeber auch gar nicht aussuchen kann.
Freundliche Grüße