Wer in einigen Jahren den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie plant, kann seine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag anlegen. Wir erläutern, wie es funktioniert, und worauf zu achten ist. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach einen passenden Tarif finden, und Ihren Bausparvertrag direkt online abschließen.
- 1. Bausparziel auswählen
- 2. Anbieter vergleichen (auf "jetzt vergleichen" klicken.)
- 3. Vertrag online abschließen.
- 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
- Ein Bausparvertrag kombiniert das Ansparen von Eigenkapital mit einem zinsgünstigen Darlehen für Wohneigentum.
- Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber können zur Zahlung der monatlichen Beiträge genutzt werden.
- VL-Bausparen wird mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie staatlich gefördert.
Vermögenswirksame Leistungen und Bausparvertrag: Wie funktioniert das?
Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Kredit. Ziel des Bausparens ist es, sich mithilfe kleiner monatlicher Raten Eigenkapital aufzubauen. Gleichzeitig erwirbt man gegenüber der Bausparkasse einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Beides zusammen kann dann für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden. Mit vermögenswirksamen Leistungen hilft Ihr Arbeitgeber beim Ansparen des Guthabens. Bis zu 40 Euro monatlich sind möglich. Die Einzahlungsdauer der VL beträgt mindestens 7 Jahre. Der Staat beteiligt sich zudem mit einer Förderung.
➥ So gehen Sie vor
- 1. Im Betrieb nach VL erkundigen.
- 2. Über Tarifvergleich günstigen Bausparvertrag online abschließen.
- 3. Arbeitgeberbescheinigung beim Chef abgeben.
- 4. Mindestens 7 Jahre einzahlen, und staatliche Förderung beantragen.
- 5. Darlehen beziehen, oder Guthaben auszahlen lassen, oder weitersparen.
Ist ein Bausparvertrag eine vermögenswirksame Leistung?
Ein Bausparvertrag ist selbst keine vermögenswirksame Leistung. Umgekehrt ist Bausparen jedoch eine von mehreren Anlageformen, in die das Geld vom Arbeitgeber investiert werden kann. Daneben gibt es z.B. diese Alternativen:
- Fonds und ETFs
- Banksparpläne
- Tilgung von Baudarlehen
- betriebliche Altersvorsorge
Vermögenswirksame Leistungen: Zinsen für Bausparen im Vergleich
Der nachfolgende Vergleich bietet eine große Auswahl an Tarifen bekannter Bausparkassen, wie z.B. LBS, Schwäbisch Hall oder BHW. Wählen Sie Ihr Sparziel (Verwendungszweck) aus, z.b. ob Sie Ihren VL-Bausparvertrag lieber als sichere Geldanlage mit garantierter Verzinsung nutzen, oder später ein Darlehen mit günstigen Zinsen in Anspruch nehmen möchten. Es werden entsprechende Angebote, die zu Ihren Plänen passen, in einer Tabelle angezeigt. Über den orangenen Button „jetzt anfragen“ gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
- 1. Bausparziel auswählen
- 2. Anbieter vergleichen (auf "jetzt vergleichen" klicken.)
- 3. Vertrag online abschließen.
- 4. Arbeitgeber VL-Bescheinigung übergeben.
Welcher Bausparvertrag eignet sich für vermögenswirksame Leistungen?
Generell gilt, dass man bei den großen Bausparkassen wie z.B. Schwäbisch Hall, LBS oder BHW, solide Angebote findet. Es gibt verschiedene Tarife, die sich in der Höhe der Guthabenzinsen, Darlehenszinsen sowie Abschlussgebühren unterscheiden. Welcher Bausparvertrag sich am besten für vermögenswirksame Leistungen eignet, hängt von Ihren Zielen und Bedürfnissen als Sparer ab. Hier auf vermoegenswirksame-leistungen.de können Sie die Konditionen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.
Wie wähle ich den richtigen Tarif?
Möchten Sie das Geld später für die Finanzierung von Wohneigentum nutzen, schließen Sie am besten einen Tarif mit günstigen Darlehenszinsen ab. Im Gegenzug müssen Sie meist Abstriche bei den Anlagezinsen machen. Wollen Sie Bausparen als solide Geldanlage nutzen, wählen Sie in dem Fall einen Anbieter mit hohen Guthabenzinsen. Empfehlenswert sind zudem sogenannte Flextarife, bei denen man später noch die Konditionen ändern kann, wenn man sich bezüglich der Nutzung umentscheidet. Zudem sollte der Vertrag flexible Optionen bieten, falls Sie über die VL hinaus Einzahlungen tätigen möchten. Achten Sie auch auf die Höhe der Abschlussgebühren. Alle genannten Punkte finden Sie in unserem Vergleich unter Tarifdetails.
Wie lange läuft ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen?
Ein Bausparvertrag durchläuft üblicherweise drei Phasen, welche unterschiedlich lange dauern: die Ansparphase, die Zuteilungsphase sowie die Darlehensphase. Vermögenswirksame Leistungen haben eine Mindestlaufzeit (Sperrfrist) von 7 Jahren. Wir erläutern, wie VL in die Phasen des Bausparens integriert werden können, und worauf zu achten ist.
1. Ansparphase
Die Ansparphase beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre. Das ist abhängig vom gewählten Tarif, und wie schnell das erforderliche Mindestsparguthaben (oft 40 – 50% der Bausparsumme) erreicht wird. Die VL vom Arbeitgeber unterstützen den Arbeitnehmer beim Ansparen des Guthabens. Ist nach 7 Jahren noch nicht genug Geld im Topf, können die Sparraten auch einfach fortgesetzt werden, bis die erforderliche Summe hoch genug ist. VL-Sparen lässt sich übrigens auch mit zusätzlichen eigenen Einzahlungen kombinieren.
2. Zuteilungsphase
Um den Bausparvertrag nutzen zu können, muss dieser zuteilungsreif sein. Für die Zuteilungsreife müssen zunächst drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist vorüber, 2. das Mindestguthaben wurde angespart. 3. die sogenannte Bewertungszahl ist erreicht. Die Bewertungszahl entscheidet, in welcher Reihenfolge Bausparer ihr Geld aus dem Topf erhalten. Während der Zuteilungsphase, die meist ein paar Monate dauert, können Sie entscheiden, ob Sie:
- den zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
- sich das Guthaben auszahlen lassen.
- oder erstmal weiter einzahlen möchten.
3. Darlehensphase
VL-Bausparvertrag kündigen: Wann und wie geht das?
Einen Bausparvertrag kann man grundsätzlich jederzeit kündigen. Wurden darin vermögenswirksame Leistungen eingezahlt, gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Man unterscheidet bei VL zwischen der regulären Auszahlung nach 7 Jahren sowie einer vorzeitigen (prämienschädlichen) Kündigung vor Ablauf dieser Sperrfrist.
Reguläre Auszahlung nach 7 Jahren
Vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist
Für wen lohnt sich VL-Bausparen?
Ein VL-Bausparvertrag lohnt sich, wenn Sie in Wohneigentum investieren, und ihr Vorhaben in den nächsten 7 – 10 Jahren umsetzen möchten. Oder Sie haben bereits eine Immobilie, und möchten diese in absehbarer Zeit renovieren. Sie sollten natürlich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, und diese im Optimalfall noch mit staatlichen Förderungen ergänzen können. Die Zinsen für das Bauspardarlehen werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. So werden Sie als Sparer vor möglichen Zinssteigerungen geschützt, was entsprechende Planungssicherheit bietet. Bausparen eignet sich zudem als solide und sichere Geldanlage.
Was ist besser für VL: Bausparen oder Fonds?
Ein Bausparvertrag ist nicht sinnvoll, wenn man keinen konkreten Immobilienwunsch hat, finanziell eher flexibel bleiben möchte, oder für seine Anlage eine höhere Rendite anstrebt. Hier lohnen sich andere Anlageformen eher, wie z.B. Fondssparen oder ETFs. Das regelmäßige Sparen in Wertpapiere bietet zahlreiche Vorteile, allen voran gute Renditechancen. Da das Geld vom Arbeitgeber kommt, geht man hierbei kein allzu großes Risiko ein. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für VL-Fondssparen ebenfalls.
Wo wird VL-Bausparen in der Steuererklärung eingetragen?
Seit 2018 müssen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nicht mehr gesondert über die Anlage-VL in der Steuererklärung angeben. Stattdessen übermittelt der Anbieter, in dem Fall die Bausparkasse, die Höhe der VL-Beiträge automatisch an das Finanzamt. Man bezeichnet dies auch als elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (eVBB). Die Arbeitnehmersparzulage muss dagegen jedes Jahr beim Finanzamt beantragt werden. Auch angefallene Erträge, wie z.B. Guthabenzinsen, sind grundsätzlich steuerlich relevant. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Steuererklärung.
Welche staatliche Förderung gibt es?
Neben dem Arbeitgeber hilft auch der Staat beim Bausparen mit: Es gibt folgende staatliche Förderungen, die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen erhalten können, siehe folgende Übersicht:
Arbeitnehmer-Sparzulage
Wohnungsbauprämie
Kann ich auch in einen bestehenden Vertrag VWL einzahlen?
Eventuell haben Sie schon vor einiger Zeit einen Bausparvertrag abgeschlossen, und möchten die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber dort anlegen. Dies ist möglich, wenn es die Geschäftsbedingungen der Bank oder Bausparkasse zulassen. Fragen Sie am besten direkt dort nach. Eventuell ist hierfür eine Erhöhung der Bausparsumme notwendig.
Ist VL-Bausparen mit der Riester-Rente kombinierbar?
Nein, VL-Sparen und Riester-Rente kann man nicht direkt miteinander kombinieren. Man kann zwar verschiedene Fördermodelle parallel nutzen. Jedoch müssen dafür separate Verträge abgeschlossen werden:
- 1. Ein Bausparvertrag, in den die vermögenswirksamen Leistungen einfließen. Hierfür kann man die Arbeitnehmersparzulage und / oder die Wohnungsbauprämie beantragen.
- 2. Ein separater Sparvertrag, um die Riester-Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen zu erhalten.
Maria meint
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass es sich hier um einen Vertrag nach dem Wohnungsbauprämiengesetz handeln muss. Es besteht ein Finanzierungskredit für unser Eigenheim unabhängig von einem Bausparvertrag. Kann ich die VWL dennoch für die Tilgung meines Kredits einsetzen?
Viele Grüße
Maria
Martin Sohn meint
Hallo,
das sollte normalerweise gehen. Fragen Sie aber nochmal vorsichtshalber bei Ihrer Bank oder Bausparkasse nach.
Freundliche Grüße
Easy meint
Hallo,
ich habe einen Bausparvertrag, in den ich bzw. mein Arbeitgeber demnächst sieben Jahre eingezahlt haben wird. Kann ich eigentlich einfach weiter in denselben Vertrag einzahlen lassen, oder muss ich zwangsläufig einen neuen Vertrag abschließen (inkl. neuer Anfangsgebühr)? Die Bausparsumme ist so hoch, dass ich noch viele Jahre einzahlen könnte.
Viele Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
nein, Sie können auch weitersparen, bis die erforderliche Mindestsumme erreicht ist.
Freundliche Grüße
Schotte meint
Hallo Herr Sohn,
wenn der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat: Kann der Arbeitgeber dann die VWL Zahlungen einstellen, wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird? Bei uns werden aktuell keine vermögenswirksamen Leistungen gezahlt. Aus Altregelungen haben Mitarbeiter aber noch Bestandsschutz. Nun stellt sich die Frage, wie lange der Arbeitgeber zahlen muss, bis zur Zuteilungsreife ???
Martin Sohn meint
Hallo,
der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, sich an die normale Laufzeit der VL zu halten, also 7 Jahre. Wann die Zuteilungsreife bei einem Bausparvertrag eintritt, ist davon unabhängig, und spielt für Ihren Betrieb keine Rolle.
Freudliche Grüße