Hierin sind sich alle Experten einig: Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, macht heutzutage wenig Mühe, lohnt sich dafür umso mehr. Ein formeller Antrag beim Chef muss hierfür nicht gestellt werden. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
➥ So beantragen Sie VL in 4 Schritten
Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen (ausführlich)?
Einen formellen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht stellen. Sie sprechen lediglich mit Ihrem Arbeitgeber darüber, ob VL in Ihrem Betrieb möglich sind, und wie hoch der monatliche Betrag ist. Dann benötigen Sie einen Sparvertrag, in den das Geld eingezahlt wird. Diesen müssen Sie als Arbeitnehmer selbst abschließen, siehe folgende Anleitung.
1. Nach VL-Sparen erkundigen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob und wie viele VL Sie erhalten. In kleineren Betrieben ist der direkte Vorgesetzte Ihr Ansprechpartner. In größeren Unternehmen oder einer Behörde ist die Personalabteilung zuständig. Bekommen Sie weniger als 40 Euro monatlich, können Sie die Differenz aus Ihrem Nettoeinkommen selbst aufstocken. Das erhöht den Wert Ihrer Anlage, und ermöglicht zudem, die volle staatliche Förderung zu beanspruchen.
2. Sparplan einrichten
Wählen Sie eine Anlageform aus, die zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt, z.B:
- Eröffnung: VL-Depot für Fonds oder ETFs
- Beantragung: Bausparvertrag
- Beantragung: VL-Banksparplan
- alle Möglichkeiten zeigen: vermögenswirksame Leistungen anlegen
3. Arbeitgeberbescheinigung vorlegen
4. Förderung beziehen
Wer kann vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Alle Beschäftigten in Deutschland, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, haben grundsätzlich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber auch VWL anbietet. Da die Leistung freiwillig ist, muss sie vertraglich vereinbart werden, wie z.B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung.
- voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
- Auszubildende ab 16 Jahren
- Beamte
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Richter und Soldaten
- Selbständige und Freiberufler
- Arbeitsuchende
- Bezieher von Bürgergeld
Wie lege ich meine vermögenswirksamen Leistungen am besten an?
Bei VL-Sparen kann man zwischen verschiedenen Anlageprodukten wählen, wie z.B. einem Bausparvertrag, Fondssparplan, Banksparplan oder einer betrieblichen Altersvorsorge. Welche Anlage sich am besten eignet, richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer zeitlichen Planung. Eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile finden Sie in unserem Ratgeber: vermögenswirksame Leistungen anlegen.
Was ist der Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen?
Der sogenannte Antrag auf Überweisung wird häufig auch als Arbeitgeberbescheinigung bezeichnet, was jedoch dasselbe ist. Das Dokument enthält alle wichtigen Infos zum VL-Vertrag, inklusive der Kontodaten, welche der Arbeitgeber zur Überweisung der Sparraten benötigt. Sie erhalten das Formular von Ihrem Anbieter. Es wird Ihnen entweder zusammen mit den Vertragsunterlagen zugeschickt, oder kann als PDF auf der Webseite des Anbieters heruntergeladen werden. I.d. Regel ist es schon fertig ausgefüllt, und muss nur noch unterschrieben werden. Übergeben Sie die Bescheinigung Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
Was ist der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage?
Hiermit beantragen Sie nicht die VL selbst, sondern die staatliche Förderung, die Sie zusätzlich erhalten können. Diese wird als Arbeitnehmersparzulage bezeichnet. Den Antrag stellen Sie über den Mantelbogen Ihrer Steuererklärung, wie z.B. über Elster. Hier müssen Sie lediglich ein Feld ankreuzen, sowie eine Zahl einsetzen. Seit 2018 übermittelt Ihr Anbieter die Daten Ihres VL-Vertrags, wie z.B. die Steuer-Identifikationsnummer oder Details zu den gezahlten Beiträgen direkt elektronisch an das Finanzamt (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung). Sie müssen also keine weiteren Unterlagen oder Belege mehr einreichen. Die Zulage lässt sich übrigens noch bis zu 4 Jahre rückwirkend beziehen.
Kann ich VL auch rückwirkend beziehen?
Eine nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, und zwar rückwirkend zu Beginn des Jahres, in dem der VL-Vertrag abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Beiträge zu finanzieren. Der Arbeitnehmer kann diese jedoch in Eigenleistung erbringen. Hierzu folgendes Beispiel:
- Sie beginnen im Oktober einen neuen Job. Ihr Betrieb zahlt die VL somit offiziell ab Oktober.
- Sie haben jedoch auch für die Monate Januar bis September desselben Jahres Anspruch auf die Leistung.
- Falls Ihr Betrieb die Beiträge für diesen Zeitraum nicht übernimmt, können Sie diese privat nachzahlen.
Nigus meint
Hallo,
meine Bank wird meinen Arbeitgeber anschreiben und mitteilen, dass ich einen VL-Antrag stellen möchte. Die Bank würde sich dann um den weiteren Verlauf kümmern… Ist das ein üblicher Weg? Bekommt man nicht direkt eine Bescheinigung, die man dann an den Arbeitgeber weiterleitet? Wie sind eure Erfahrungen?
Vielen Dank und Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
was Sie beschreiben, ist eher nicht der übliche Weg. Der Sparvertrag wird normalerweise vom Arbeitnehmer ausgewählt und abgeschlossen, siehe Grafik zur Beantragung oben. Der Anbieter, in dem Fall die Bank, erteilt eine Bescheinigung über den abgeschlossenen Vertrag. Die VL-Bescheinigung wird im letzten Schritt dem Arbeitgeber überreicht.
Freundliche Grüße
Ladia meint
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen… Ich habe meine vermögenswirksamen Leistungen bei der Comdirect beantragt, aber die Bank hat das Formular für den Arbeitgeber nicht mitgeschickt. Wo finde ich das?
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie finden die Bescheinigung höchstwahrscheinlich in Ihrem Online-Account der Bank, meist unter „Meine Dokumente“ oder so ähnlich. Sie müssten sich also dort mit Ihren Zugangsdaten einloggen, und können das Formular dann herunterladen.
Freundliche Grüße
L.V. meint
Hallo,
ich habe vor mehr als 7 Jahren bei meiner Ausbildung mal vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen. Hatte in der Zeit aber schon 2 weitere Arbeitgeber, und das damals nicht übernommen. Jedoch würde ich gerne wieder VL beantragen, weiß aber nicht, wo ich das damals abgeschlossen habe oder irgendwelche andere Informationen.
Wie komme ich an solche Informationen? Oder kann ich einfach alles neu machen?
Martin Sohn meint
Hallo,
wenn der Abschluss nicht länger 10 Jahre her ist, finden Sie alte Informationen möglicherweise in Ihren eigenen Unterlagen, beim damaligen Arbeitgeber oder dem Anlageinstitut (Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft usw..) Eventuell finden Sie auch Hinweise auf einer alten Gehaltsabrechnung oder einem früheren Steuerbescheid. Unabhängig davon können Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber einen neuen Vertrag abschließen, wenn dieser vermögenswirksame Leistungen anbietet.
Freundliche Grüße