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    Vermögenswirksame Leistungen (VL) Einkommensgrenzen

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 15. Januar 2025

    Vermögenswirksame Leistungen erhalten Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Bei der staatlichen Förderung für VL gelten dagegen bestimmte jährliche Einkommensgrenzen. Die Regelungen für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie im Überblick.

    Seiteninhalt
    1. Arbeitnehmersparzulage
    2. Wohnungsbauprämie
    3. Zu versteuerndes Einkommen vs Bruttoeinkommen
    4. Zu versteuerndes Einkommen berechnen
    5. Wie viel darf man brutto verdienen?
    6. Für welche Verträge gelten die neuen Grenzen?
    7. Zukunftsfinanzierungsgesetz
    ➥ Das Wichtigste im Kürze
    • Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage wurde in 2024 deutlich erhöht.
    • Für Eheleute und steuerlich zusammen veranlagte Paare gelten die doppelten Beträge.
    • Grundlage für die Berechnung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen.
    • Das Brutto eines Arbeitnehmers kann also auch deutlich darüber liegen.

    Keine Einkommensgrenzen bei vermögenswirksamen Leistungen

    Eine weit verbreitete Annahme ist, dass man vermögenswirksame Leistungen nur bis zu einem bestimmten Einkommen erhält. Das stimmt jedoch nicht. Denn bei VL handelt es sich nicht um eine staatliche Leistung. Vielmehr sind vermögenswirksame Leistungen ein freiwilliger Beitrag des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – beim Aufbau von Vermögen unterstützt. Einkommensgrenzen gibt es jedoch im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung für VL, nämlich der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie.

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage?

    Bis 2023 galten für die Arbeitnehmersparzulage unterschiedlich hohe Einkommensgrenzen, je nachdem ob die vermögenswirksamen Leistungen in Fonds, Bausparen oder einen laufenden Baukredit eingeflossen sind. Am 01.01.2024 wurden die Grenzen im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes deutlich erhöht, und zudem für alle Anlageprodukte vereinheitlicht. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können jeweils die doppelten Grenzen ausnutzen, siehe folgende Übersicht.

    Jahr
    Fonds und ETFs
    Bausparen und Baukredit

    2025

    Fonds und ETFs
    40.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)
    Bausparen und Baukredit
    40.000 € / 80.000 €
    (ledig / verheiratet)

    2024

    Fonds und ETFs
    40.000 € / 80.000 €
    Bausparen und Baukredit
    40.000 € / 80.000 €

    2023

    Fonds und ETFs
    20.000 € / 40.000 €
    Bausparen und Baukredit
    17.900 € / 35.800 €

    2022

    Fonds und ETFs
    20.000 € / 40.000 €
    Bausparen und Baukredit
    17.900 € / 35.800 €

    2021

    Fonds und ETFs
    20.000 € / 40.000 €
    Bausparen und Baukredit
    17.900 € / 35.800 €

    2020

    Fonds und ETFs
    20.000 € / 40.000 €
    Bausparen und Baukredit
    17.900 € / 35.800 €

    Welche Einkommensgrenze gilt für die Wohnungsbauprämie?

    Sparer die z.B. ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, dürfen seit dem 01.01.2021 deutlich mehr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gelten die doppelten Grenzen.

    Jahr
    Einkommensgrenze

    2025

    35.000 € / 70.000 € (ledig / verheiratet)

    2024

    35.000 € / 70.000 €

    2023

    35.000 € / 70.000 €

    2022

    35.000 € / 70.000 €

    2021

    35.000 € / 70.000 €

    2020

    25.600 € / 51.200 €

    Zu versteuerndes Einkommen vs Bruttoeinkommen

    Maßgeblich für die Verdienstgrenzen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE) des Arbeitnehmers. Der Unterschied liegt in den Abzügen, die vom Brutto vorgenommen werden, bevor die Steuer berechnet wird. Das zvE ist daher in der Regel deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Für VL-Sparer bedeutet das, dass man mit seinem Brutto über der festgelegten Einkommensgrenze liegen kann, und trotzdem die staatliche Förderung bekommt. Das gilt auch für Familie Müller in folgendem Beispiel.

    Wie berechnet man das zu versteuerndes Einkommen?

    Das zu versteuernde Einkommen berechnet man, indem man vom Bruttolohn Freibeträge, Werbungskosten und sonstige Aufwendungen abzieht. In unserem fiktiven Beispiel verdient das Ehepaar Müller 111.732 Euro brutto pro Jahr, hat 2 Kinder, und spart 10.000 Euro jährlich für die private Altersvorsorge. Hinweis: Es handelt sich hierbei um überschlägige und gerundete Beträge, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Betrachtung.

    Erläuterung
    Betrag

    1. Bruttoeinkommen

    Das Bruttoeinkommen erhält man, indem man alle Einkünfte einer Person, wie z.B. aus Arbeit, Geldanlagen oder Vermietung, zusammenzählt. Die Müllers verdienen insgesamt 111.732 Euro pro Jahr aus normalem Arbeitslohn.

    Betrag
    111.732 €

    2. Werbungskosten

    Für beruflich bedingte Ausgaben, die sogenannten Werbungskosten, kann in der Steuererklärung eine jährliche Pauschale angegeben werden. Der Werbungskostenpauschbetrag beträgt im Jahr 2025 1.230 €, und kann bei Eheleuten doppelt ausgenutzt werden. In unserem Beispiel sind dies also 2.460 €.

    Betrag
    ./. 2.460 €

    3. Sonderausgaben

    Auch für sogenannte Sonderausgaben, wie z.B. Mitgliedsbeiträge oder Spenden, kann eine Pauschale angesetzt werden. Diese beträgt im Jahr 2025 36 € für Singles und 72 € für Verheiratete. Die Müllers können also 72 € vom Bruttoeinkommen abziehen.

    Betrag
    ./. 72 €

    4. Vorsorgeaufwendungen

    Bei den Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. Beiträge zur privaten Altersvorsorge, gibt es keine Pauschalen, sondern Höchstbeträge. Im Jahr 2025 können Singles 29.344 € und Verheiratete 58.688 € ausnutzen. In unserem Beispiel machen die Müllers Aufwendungen in Höhe von insgesamt 10.000 € geltend.

    Betrag
    ./. 10.000 €

    5. Kinderfreibetrag

    Eltern können im Jahr 2025 – inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf – einen Kinderfreibetrag von 9.600 € pro Kind geltend machen. Die Müllers haben 2 Kinder, und können daher 19.200 € ansetzen.

    Betrag
    ./. 19.200 €

    4. Summe aller Aufwendungen

    Am Ende werden alle Aufwendungen, Pausch- und Freibeträge zusammengerechnet: (2.460 + 72 + 10.000 + 19.200)

    Betrag
    = 31.732 €

    5. Zu versteuerndes Einkommen ermitteln

    Vom Bruttolohn wird nun die Summe aller Aufwendungen abgezogen. Die Müllers müssen also – anstelle ihrer 100.000 € brutto – lediglich 80.000 € versteuern (111.732 € ./. 31.732 € = 80.000 €), und liegen zudem innerhalb der Verdienstgrenze für die staatliche VL-Förderung.

    Betrag
    = 80.000 €

    Wie viel darf man brutto verdienen, um die VL-Förderung zu erhalten?

    Wie viel ein Arbeitnehmer brutto verdienen darf, um die staatliche Förderung noch zu erhalten, hängt von der Höhe der Freibeträge, Werbungskosten und sonstigen Aufwendungen ab. Im folgenden Beispiel berechnen wir das erlaubte Bruttoeinkommen ausgehend vom maximal möglichen zu versteuernden Einkommen: für eine alleinstehende Person, ein kinderloses Paar sowie eine Familie mit 2 Kindern. Der angegebene Kinderfreibetrag enthält bereits den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. 5.000 Euro pro Arbeitnehmer werden für die private Altersvorsorge aufgewendet. Hinweis: Es handelt sich hierbei um überschlägige und gerundete Beträge, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Jeder Fall erfordert eine individuelle Betrachtung.

    Betrag
    Single
    Paar ohne Kinder
    Familie 2 Kinder
    Maximal mögliches zu versteuerndes Einkommen
    Single
    40.000 €
    Paar ohne Kinder
    80.000 €
    Familie mit 2 Kindern
    80.000 €
    Werbungskosten-Pauschale
    Single
    + 1.230 €
    Paar ohne Kinder
    + 2.460 €
    Familie mit 2 Kindern
    + 2.460 €
    Sonderausgaben-Pauschale
    Single
    + 36 €
    Paar ohne Kinder
    + 72 €
    Familie mit 2 Kindern
    + 72 €
    Vorsorge-Aufwendungen
    Single
    + 5.000 €
    Paar ohne Kinder
    + 10.000 €
    Familie mit 2 Kindern
    + 10.000 €
    Kinderfreibetrag
    Single
    + 0,00 €
    Paar ohne Kinder
    + 0,00 €
    Familie mit 2 Kindern
    + 19.200 €
    erlaubtes Bruttoeinkommen
    Single
    = 46.266 €
    Paar ohne Kinder
    = 92.532 €
    Familie mit 2 Kindern
    = 111.732 €

    Für welche VL-Verträge gelten die neuen Einkommensgrenzen?

    Die neuen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage gelten für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2023 abgeschlossen wurden. Die höheren Grenzen für die Wohnungsbauprämie gelten für Verträge mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2020.

    Was ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz?

    Am 01.01.2024 wurde das Gesetz zur Finanzierung von zukunftsichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) eingeführt. Das Gesetz soll das Wachstum von Start-ups fördern, die Kapitalbeschaffung für Unternehmen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland stärken. Es umfasst mehrere Maßnahmen: Dazu gehören unter anderem die Vereinfachung von Börsengängen, die Förderung von Aktienemissionen und eine bessere Integration digitaler Finanzlösungen. Bestandteil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist auch die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage. Seitdem können über 17 Millionen zusätzliche Arbeitnehmer von der staatlichen Förderung für vermögenswirksame Leistungen profitieren.


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    6. Wie viel darf man brutto verdienen?
    7. Für welche Verträge gelten die neuen Grenzen?
    8. Zukunftsfinanzierungsgesetz
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