Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Das gilt jedoch nicht während der Elternzeit. Wir erläutern alle Regeln und Ausnahmen, und wie Sie trotz Babypause das Beste aus Ihren VL herausholen.
- Arbeitnehmer in Elternzeit erhalten normalerweise keine vermögenswirksamen Leistungen, außer der Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
- Wird die Leistung vom Arbeitgeber nicht weitergezahlt, können Beschäftigte die Sparraten privat fortführen. Dies ist jedoch nicht bei jedem Anbieter möglich, und muss im Einzelfall erfragt werden.
- VL erhöhen das Bruttogehalt, was sich positiv auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt.
Werden während der Elternzeit vermögenswirksame Leistungen gezahlt?
Während der Elternzeit ruhen alle Leistungen und Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber schuldet kein Gehalt, der Arbeitnehmer muss nicht zum Dienst antreten. Vermögenswirksame Leistungen werden arbeitsrechtlich wie Lohn behandelt, weshalb mit dem Eintritt in den Mutterschutz normalerweise kein Anspruch mehr besteht. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen: So kann im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass VWL auch während der Babypause gezahlt werden.
Können Arbeitnehmer in der Babypause von einem Nebenjob VL beziehen?
Ja, wenn Arbeitnehmer(innen) eine nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zulässige Teilzeitbeschäftigung ausüben, und der Arbeitgeber des Nebenjobs vermögenswirksame Leistungen anbietet. Die Beschäftigung darf höchstens 30 Stunden pro Woche betragen. Hieraus ergibt sich ein anteiliger Anspruch in Höhe der geleisteten Arbeitsstunden. Vereinfachtes Beispiel: Erhält ein Vollzeitbeschäftigter mit 40 Arbeitsstunden 40 Euro VL pro Monat, bekäme der Teilzeitbeschäftigte bei 30 Stunden entsprechend nur 30 Euro.
Arbeitgeber zahlt in der Elternzeit keine VL: Was tun?
Da Eltern während dieser Zeit über weniger Geld verfügen, besteht häufig der nachvollziehbare Wunsch, den VL-Vertrag nicht weiterzuführen. Von einer voreiligen Kündigung raten Experten jedoch ab, da so die Chance auf eine gute Rendite sowie der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren geht. Stattdessen gibt einige Alternativen, die sich je nach Situation eignen.
- Sparraten privat fortführen: Der Arbeitnehmer überweist die monatlichen Beiträge aus eigenen Mitteln auf sein VL-Konto
- Beitrag reduzieren: In Absprache mit dem Anbieter kann die privat gezahlte Sparrate heruntergesetzt werden.
- Beitragsfreistellung: Die Einzahlungen werden vorübergehend, z.B. für ein paar Monate, unterbrochen.
- Komplett stilllegen: Bis zum Ende der Sperrfrist wird nichts mehr eingezahlt, der Vertrag bleibt jedoch bestehen.
Was tun, wenn keine eigenen Einzahlungen möglich sind?
Nicht alle Anbieter erlauben in ihren Geschäftsbedingungen eine private Fortführung des VL-Vertrags während der Elternzeit. Können Sparer kein eigenes Geld einzahlen, kommen nur die anderen Alternativen infrage: Also den Vertrag vorübergehend ruhen lassen, bis zum Ende der Laufzeit stilllegen, oder ihn vorzeitig kündigen.
VL kurz vor Elternzeit abschließen: Worauf sollte man achten?
Wichtig ist, dass die Vertragsbedingungen entsprechend flexibel gestaltet sind. Achten Sie darauf, dass man den VWL-Vertrag durch private Sparleistungen fortführen, oder ihn vorübergehend ruhen lassen kann. Zudem sollte nach der Rückkehr eine problemlose Weiterzahlung durch den Arbeitgeber möglich sein. Hierzu sollte man sich vorher genau informieren.
Kann man auch während des Mutterschutzes VL abschließen?
Die vermögenswirksamen Leistungen lassen sich immer dann abschließen, wenn konkrete Zahlungen des Arbeitgebers erfolgen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Betrieb zahlt seinen Angestellten entweder freiwillig oder aufgrund einer (tarif)-vertraglichen Vereinbarung die Leistung auch während des Mutterschutzes. 2. Der Arbeitgeber ist bereit, einen Teil des Nettoeinkommens / Elterngeldes des Arbeitnehmers in VL umzuwandeln, und auf den Sparvertrag zu überweisen.
Kann ich nach der Babypause VL-Sparen einfach fortsetzen?
Dies hängt von den Vertragsbedingungen ab, und muss konkret bei der Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft erfragt werden. So ermöglichen einige Anbieter nach der privaten Besparung oder einer Beitragsfreistellung eine problemlose Wiederaufnahme der Zahlungen durch den Arbeitgeber. Ist nur eine komplette Stilllegung möglich gewesen, muss der VL-Vertrag bei Wiedereintritt in den Beruf höchstwahrscheinlich neu abgeschlossen werden.
Bekommt man während der Elternzeit Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage wird immer für Zeiträume gewährt, in denen aktiv gespart wird. Kommt es durch die Elternzeit zu einer Unterbrechung der Sparraten, kann die staatliche Förderung immerhin für die Zeit davor und danach beantragt werden. Deshalb raten Experten davon ab, den VL-Vertrag voreilig zu kündigen, da bei einer Kündigung der komplette Anspruch verloren geht.
Werden vermögenswirksame Leistungen beim Elterngeld berücksichtigt?
VwL als freiwillige Arbeitgeberzahlung und Elterngeld als staatliche Lohnersatzleistung haben nichts miteinander zu tun, und werden daher auch nicht gegeneinander aufgerechnet. Wer also von seinem Chef das monatliche Extra bekommt, muss also keine Bedenken haben, dass sein Elterngeld um den entsprechenden Betrag gekürzt wird.
Wirken sich vermögenswirksame Leistungen auf die Höhe des Elterngeldes aus?
Die vermögenswirksamen Leistungen wirken sich dagegen positiv auf die Höhe des Elterngeldes aus. Maßgeblich für die Berechnung ist zunächst das Bruttogehalt des Arbeitnehmers der letzten 12 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz. Die VL (Arbeitgeberzuschuss) werden, wie man einer Lohnabrechnung entnehmen kann, zum steuerpflichtigen Brutto hinzuaddiert, wodurch das Gesamteinkommen steigt. Von diesem Bruttobetrag werden Pauschalen für Steuern, Sozialabgaben sowie Werbungskosten abgezogen. Was davon übrig bleibt, ist das sogenannte Elterngeld-Netto, welches als Grundlage für die Berechnung herangezogen wird. Keine Rolle spielt hingegen der Abzugsposten auf der Gehaltsabrechnung, welcher durch die Überweisung der VL auf den Sparvertrag entsteht. Denn was netto auf dem Girokonto des Arbeitnehmers eingeht, interessiert die Elterngeldstelle nicht.
Greta meint
Hallo zusammen,
ich gehe demnächst für 2 Jahre in Elternzeit. Meine vermögenswirksamen Leistungen wurden bisher vom Arbeitgeber immer in unsere Zusatzversorgung einbezahlt. Werden die Beiträge einfach weiterbezahlt, solange ich in Elternzeit bin…. Oder muss ich es nun privat überweisen?
Weiß jemand, wie das funktioniert?
Danke an die Experten
Martin Sohn meint
Hallo,
normalerweise ruhen die Leistungen des Arbeitgebers während der Elternzeit, was auch für die VL gilt. Eventuell gibt es jedoch in Ihrem Betrieb eine Sonderregelung, bei der eine Weiterzahlung durch den Arbeitgeber möglich ist. Hierzu am besten beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung nachfragen. Andernfalls nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf, um die weiteren Möglichkeiten abzuklären, wie z.B. eine private Überweisung der Beiträge oder eine Beitragsfreistellung.
Freundliche Grüße