Normalerweise kann man vermögenswirksame Leistungen erst nach 7 Jahren kündigen. Eine vorzeitige Auflösung ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir erläutern, wie es funktioniert, und worauf zu achten ist.
- Bei vermögenswirksamen Leistungen unterscheidet man 1. zwischen dem regulären Vertragsablauf nach 7 Jahren und 2. einer Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist.
- Eine vorzeitige Beendigung ist meist nur prämienschädlich, also unter Verlust der staatlichen Förderung möglich.
- In bestimmten Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer die Sparzulage jedoch trotzdem behalten.
Kann man vermögenswirksame Leistungen jederzeit kündigen?
Ja, vermögenswirksame Leistungen kann man grundsätzlich jederzeit kündigen. Hierbei wird zwischen dem regulären Vertragsablauf und einer vorzeitigen Kündigung unterschieden. Normalerweise laufen VL-Verträge 7 Jahre. Wird diese sogenannte Sperrfrist eingehalten, steht dem Sparer das Geld ohne Abzüge oder sonstige Nachteile zur Verfügung. Die Einhaltung dieser Frist ist Voraussetzung, um eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Bei einer vorzeitigen Beendigung geht also der Anspruch auf die Sparzulage verloren. Das übrige Kapital wird jedoch auch hier ganz normal ausgezahlt.
Wie kann man vermögenswirksame Leistungen kündigen (Ablauf)?
Wer seine vermögenswirksamen Leistungen kündigen möchte, muss dies seiner Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft schriftlich mitteilen. Informieren Sie in jedem Fall Ihren Arbeitgeber, damit er keine Zahlungen mehr auf das Anlagekonto vornimmt.
Reguläre Auszahlung nach 7 Jahren
Vorzeitige Kündigung
Möchten Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig kündigen, müssen Sie immer selbst aktiv werden. Wichtig ist, dass Ihr Kündigungsschreiben den Begriff „prämienschädlich“ enthält. Ansonsten wird Ihre Kündigung nämlich mit Verweis auf die siebenjährige Sperrfrist abgewiesen.
Mustertext für Ihr Kündigungsschreiben
Mit dem folgenden Mustertext können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert erstellen. Kopieren Sie den Text beliebig in ein (Word)-Dokument oder Onlineformular ein, und vervollständigen Sie Ihre Daten.
- Absender und Empfänger: Ihre Adresse und die des Anbieters
- Betreffszeile: (Prämienschädliche) Kündigung vermögenswirksamer Leistungen + Angabe der Vertragsnummer
- Text: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VWL (prämienschädlich) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Auszahlung des Guthabens nehmen Sie bitte auf folgende Bankverbindung vor: Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung in den nächsten Tagen.
Warum sollte man VL möglichst nicht vorzeitig beenden?
Experten raten dazu, den VL-Vertrag immer bis zum Ende der Laufzeit fortzuführen. Eine vorzeitige Kündigung bringt diverse Nachteile mit sich, und sollte nur in finanziellen Notlagen in Betracht gezogen werden.
- Verlust von Zinsvorteilen und Renditen: Bei Fonds kann der Anleger aufgrund der verkürzten Anlagedauer nicht mehr vollständig von den Wertsteigerungen profitieren. Bei einem Banksparplan entgeht dem Sparer ein attraktiver Schlussbonus, der den größten Teil der Gesamtverzinsung ausmacht. Bei Bausparverträgen entfällt der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.
- Keine staatliche Förderung: Wie bereits erwähnt, geht der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren. Ein bereits erhaltene Zulage muss dem Finanzamt sogar zurückerstattet werden.
- Steuerliche Nachteile: Bei der Einzahlung der VL in eine Lebensversicherung oder Altersvorsorge entfällt ein wichtiger Steuervorteil, wenn der Vertrag vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt wird. Man muss also möglicherweise Steuern nachzahlen, die sonst nicht angefallen wären.
- Zusätzliche Gebühren: Viele Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften verlangen für die vorzeitige Auflösung von Sparverträgen eine zusätzliche Gebühr.
Arbeitnehmersparzulage erhalten trotz prämienschädlicher Verfügung
Wenn eine der folgenden Ausnahmesituationen eintritt, bleibt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage trotzdem erhalten.
- Der Arbeitnehmer oder sein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, oder wird vollständig erwerbsunfähig.
- Der Sparer ist mindestens 1 Jahr ununterbrochen arbeitslos.
- Die Person heiratet, und die Ehe besteht mindestens seit 2 Jahren.
- Der Auszahlungsbetrag aus den VL wird innerhalb von 3 Monaten für eine Weiterbildung genutzt.
- Der Arbeitnehmer gibt seinen Job auf, um sich selbstständig zu machen.
Wer kündigt den VL-Vertrag: der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber?
Auch wenn der Arbeitgeber das Geld einzahlt, ist dennoch immer der Arbeitnehmer Vertragsinhaber. Dieser muss somit auch den VL-Vertrag kündigen.
Was passiert mit den VL nach Vertragsende?
Nachdem der VL-Vertrag endet, wird dem Sparer das Guthaben inklusive Zinsen (Wertsteigerungen) sowie der staatlichen Förderung ausgezahlt. Der Betrag wird auf das im Kündigungsschreiben angegebene Girokonto überwiesen, und steht nun zur freien Verfügung. Die Bearbeitung dauert je nach Anlageprodukt i.d. Regel 1-2 Wochen. Hinzu kommen noch 1-2 Bankarbeitstage für die Überweisung. Im Ergebnis sollten Sie Ihr Geld nach ca. 2 Wochen erhalten.
Alternativen zur Kündigung
Vermögenswirksame Leistungen sind flexibler als man denkt, und können häufig an geänderte Lebenssituationen angepasst werden. Es gibt folgende Alternativen zur Kündigung:
Andrea meint
Ich habe sechs Jahre eingezahlt, nun ruht der Vertrag noch neun Monate. Kann ich den Vertrag schadlos kündigen, um sofort an das Ersparte zu kommen? Arbeitnehmersparzulage erhalte ich nicht.
Freundliche Grüße
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie können Ihren VL-Vertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Was die staatliche Förderung betrifft, haben Sie in dem Fall keine Nachteile. Sie müssten nur darauf achten, dass Ihnen kein Schlussbonus bei der Verzinsung verloren geht, oder möglicherweise eine hohe Gebühr für die vorzeitige Auflösung anfällt.
Freundliche Grüße
Ute meint
Hallo,
mein VL Vertrag endete im April, und wurde auch gekündigt, weil ich Ende des Jahres in Rente gehe. Jetzt wurde der Beitrag im Mai von meiner Lohnabrechnung abgezogen. Mein Arbeitgeber möchte von mir jetzt eine Kündigung für den Steuerberater. Meine Frage ist jetzt: Was muss alles in die Kündigung reingeschrieben werden?
mfG
Martin Sohn meint
Hallo,
normalerweise benötigen Sie keine separate Kündigung für den Steuerberater. Am besten legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Kündigungsbestätigung Ihres Anbieters vor. Diese kann er dann seinem Steuerberater weiterreichen.
Freundliche Grüße
Patrick meint
Guten Abend,
ich habe seit einem Jahr ein VL Sparvertrag bei der InG Diba. Ich möchte diesen während der Sperrfrist kündigen und das Guthaben auszahlen. Die InG weist dies jedoch trotz Vermerk der Prämienschädigung ab, und schließt eine Kündigung grundsätzlich aus. Außer bei Arbeitslosigkeit, Heirat usw… Die genannten Gründe liegen jedoch nicht vor.
Ist die Bank dazu berechtigt?
Martin Sohn meint
Hallo,
nein, eine prämienschädliche Auflösung ist jederzeit, also auch vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
Freundliche Grüße