Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen erscheinen als zusätzlicher Posten in der Lohnabrechnung. Wie sich die VL auf das Brutto- oder Nettogehalt eines Arbeitnehmers auswirken, zeigen wir anhand von 3 Beispielen.
- Zahlt der Arbeitgeber bei vermögenswirksamen Leistungen nur einen Teilbetrag (Arbeitgeberanteil), kann der Arbeitnehmer die Differenz privat aus seinem Nettogehalt aufstocken (Arbeitnehmeranteil).
- Der Teil des Arbeitgebers wird zum Bruttolohn hinzuaddiert, und mit Steuern und Sozialabgaben belegt.
- Den Gesamtbetrag aus AG- und AN-Anteil überweist der Betrieb als Abzug vom Nettogehalt auf das VL-Konto.
Lohnabrechnung Beispiel 1: Arbeitgeber zahlt die kompletten VL
Ein Arbeitnehmer bezieht ein Gehalt von 2.800 Euro brutto pro Monat. Sein Betrieb zahlt ihm die vollen vermögenswirksamen Leistungen über 40,00 €. Der Mitarbeiter leistet demnach keinen Eigenanteil. Da der Arbeitgeberanteil steuer- und sozialabgabenpflichtig ist, wird dieser zunächst zum Bruttogehalt hinzuaddiert, und entsprechend mit Abzügen belastet. Wie man in der Lohnabrechnung sehen kann, zieht der Arbeitgeber die kompletten 40,00 € wieder vom Nettogehalt ab, und überweist sie auf das VL-Konto. Der Betrag wird zuerst „oben“ hinzuaddiert, und dann „unten“ wieder abgezogen. Es handelt sich also um einen durchlaufenden Posten.
+ VL (Arbeitgeberzuschuss)
= Gesamtbrutto
+ 40,00
2.840,00
+ Solidaritätszuschlag
+ Kirchensteuer
= Steuer gesamt
+ 0,00
+ 31,87
= 385,95
+ Pflegeversicherung: (1,525 %)
+ Rentenversicherung: (9,3 %)
+ Arbeitslosenversicherung: (1,2 %)
= Summe Sozialabgaben
+ 50,41
+ 264,12
+ 34,08
= 574,39
– Überweisung auf Sparvertrag
= Auszahlungsbetrag
– 40,00
= 1.839,66
Beispiel 2: Chef und Mitarbeiter teilen sich VWL
Hier zahlt der Arbeitgeber 26,00 Euro vermögenswirksame Leistungen, der Arbeitnehmer stockt die restlichen 14,00 € privat auf. In dem Fall werden lediglich die 26,00 € Arbeitgeberanteil zum Lohn hinzuaddiert, und mit Steuern und Abgaben belegt. Die 14,00 € vom Mitarbeiter sind steuerfrei, da sie aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen stammen. In der Lohnabrechnung stehen jedoch die vollen 40,00 € als Abzugsposten, da der Betrieb beide Anteile als Gesamtbetrag auf das VL-Konto überweist.
+ VL (AG-Zuschuss anteilig)
= Gesamtbrutto
+ 26,00
2.826,00
+ Solidaritätszuschlag
+ Kirchensteuer
= Steuer gesamt
+ 0,00
+31,56
= 382,32
+ Pflegeversicherung: (1,525 %)
+ Rentenversicherung: (9,3 %)
+ Arbeitslosenversicherung: (1,2 %)
= Summe Sozialabgaben
+ 50,16
+ 262,82
+ 33,91
= 571,56
– Überweisung auf Sparvertrag
= Auszahlungsbetrag
– 40,00
= 1.832,21
Beispiel 3: Arbeitnehmer zahlt Leistung komplett selbst
Im letzten Beispiel beteiligt sich der Betrieb gar nicht an den VWL. Da der Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) hat, erbringt er den Beitrag komplett in Eigenleistung. Wie man an dieser Gehaltsabrechnung erkennen kann, erhöht sich das Gesamtbrutto nicht, jedoch verringert sich das Nettogehalt. Denn der Arbeitgeber entnimmt das Geld trotzdem aus dem Netto des Mitarbeiters, und leitet es an das VL-Konto weiter.
+ VL (AG-Zuschuss entfällt)
= Gesamtbrutto
+ 0,00
2.800,00
+ Solidaritätszuschlag
+ Kirchensteuer
= Steuer gesamt
+ 0,00
+ 31,00
= 375,42
+ Pflegeversicherung: (1,525 %)
+ Rentenversicherung: (9,3 %)
+ Arbeitslosenversicherung: (1,2 %)
= Summe Sozialabgaben
+ 49,70
+ 260,40
+ 33,60
= 566,30
– Überweisung auf Sparvertrag
= Auszahlungsbetrag
– 40,00
= 1.818,28
Werden VL in der Lohnabrechnung vom Brutto oder Netto abgezogen?
Wie man an den oben aufgeführten Abrechnungen sehen kann, zieht der Arbeitgeber die Leistung vom Lohn ab, und überweist das Geld von dort in den Sparplan. Der monatliche Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer reduziert sich in der entsprechenden Höhe. Dass es sich um einen reinen Nettoabzug handelt, ist jedoch nicht korrekt. Denn der Arbeitgeberzuschuss der VL wird zunächst zum Brutto hinzuaddiert, wodurch sich das Gehalt erhöht. Vom Gesamtbrutto des Arbeitnehmers werden die üblichen Steuern und Sozialabgaben abgeführt. Von diesem Differenzbetrag erfolgt schließlich der Abzug der vermögenswirksamen Leistungen.
Hat man als Arbeitnehmer wegen VWL weniger Netto?
Wie bereits erwähnt, überweist der Betrieb beide Beträge, also den AG- sowie den AN-Anteil in einer Summe auf den VWL-Vertrag. Während der Arbeitgeberanteil zunächst das Einkommen des Mitarbeiters erhöht, verringert der Arbeitnehmeranteil ausschließlich den Nettolohn. Tatsächlich weniger Netto hat man als Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber nur einen kleinen Zuschuss leistet, und man selbst den größeren Teil privat aufstockt. Der finanzielle Vorteil der VL für den Arbeitnehmer wird also nicht aus der Abrechnung ersichtlich, sondern ergibt sich aus dem wachsenden Kapital im Sparvertrag.
Wie werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzamt als zusätzliches Einkommen betrachtet, und sind damit steuer- und sozialabgabenpflichtig. Es fallen also Einkommensteuer, eventuell Kirchensteuer sowie Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung an. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Steuererklärung.
Stefan meint
Die Aussage „Der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers ist dagegen steuerfrei, da der Abzug…..“ stimmt leider nicht, da der Eigenanteil des Arbeitnehmers bereits versteuert wurde. Daher es wird vom Netto eingesteuert, und somit ist es genauso wie der AG Anteil durch die Abzugsmühle gegangen.
Martin Sohn meint
Hallo,
vielen Dank für Ihren Hinweis, Sie haben recht. Wir haben den Textabschnitt angepasst.
Freundliche Grüße