Ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt. Daher müssen sich Rentner entscheiden, wie es mit den VL weitergeht. Wir erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, und worauf zu achten ist.
- Wer aus dem Arbeitsleben ausscheidet, hat keinen Anspruch mehr auf vermögenswirksame Leistungen.
- Rentner die einen Nebenjob ausüben, können diese jedoch weiterhin bekommen.
- Anstatt vorzeitig zu kündigen, kann man auch die Beiträge privat weiterzahlen, oder den Vertrag ruhen lassen.
- Wer mit Rente und Hinzuverdienst unterhalb der Einkommensgrenze liegt, kann auch die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen bei Renteneintritt
Vermögenswirksame Leistungen werden arbeitsrechtlich wie Lohn behandelt. Deshalb endet mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auch der Anspruch auf VL gegenüber dem Arbeitgeber. Wichtig zu wissen: Der Sparvertrag bleibt jedoch bestehen. Für das weitere Vorgehen können Rentner zwischen mehreren Möglichkeiten wählen. Außer es handelt sich um eine private oder betriebliche Altersvorsorge: Hier kommt es mit dem Renteneintritt ohnehin zur Auszahlung des Geldes.
1. Vertrag kündigen
Mit dem Eintritt in die Rente besteht häufig der nachvollziehbare Wunsch, die VL zu kündigen. Diese unterliegen jedoch einer gesetzlichen Sperrfrist (festen Laufzeit) von sieben Jahren. Eine vorzeitige Auflösung ist daher normalerweise nicht vorgesehen. Jedoch muss man unterscheiden: Jederzeit möglich ist eine sogenannte prämienschädliche Kündigung. Das bedeutet, dass hierbei lediglich der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren geht. Das angesparte Geld kann man sich dagegen jederzeit auszahlen lassen.
2. Beiträge privat weiterzahlen
Anstatt Ihre VwL vorzeitig zu kündigen, können Sie die Einzahlungen auch privat fortsetzen. Hierzu überweisen Sie bis zu 40 Euro monatlich von Ihrem Girokonto auf den Sparvertrag. Die Kontodaten erhalten Sie entweder von Ihrem ehemaligen Betrieb oder dem Anlageinstitut, wie z.B. der Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Ob „weitersparen“ in der Rente möglich ist, hängt von der gewählten Anlageform ab. Bei einem Bausparvertrag ist dies i.d. Regel kein Problem. Bei Fonds- und Banksparplänen sollten Sie zunächst bei Ihrem Anbieter nachfragen.
3. Sparrate reduzieren oder Vertrag ruhen lassen
Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann auch in Absprache mit dem Anbieter die monatliche Sparrate herabsetzen. Eine weitere Alternative ist, den Vertrag ruhen zu lassen, also bis zum Laufzeitende nichts mehr einzuzahlen. Der Vorteil besteht darin, dass man weiterhin von Zinsen oder Wertsteigerungen profitiert.
Können auch Rentner vermögenswirksame Leistungen erhalten?
VwL sind keine Frage des Alters. Der Eintritt in den Ruhestand allein ist daher kein Ausschlussgrund. Man erhält nur dann keine mehr, wenn man komplett aus dem Berufsleben ausscheidet. Wer jedoch einen Nebenjob, wie z.B. einen Minijob ausübt, kann die Leistung auch weiterhin beziehen, wenn dies vom Arbeitgeber unterstützt wird.
Sollte man VL kurz vor dem Renteneintritt abschließen?
Da es sich bei vermögenswirksamen Leistungen um geschenktes Geld vom Arbeitgeber handelt, sollte man grundsätzlich jeden Euro mitnehmen. Ein Abschluss kurz vor dem Renteneintritt lohnt sich in jedem Fall dann, wenn Sie später die monatlichen Beiträge privat weiterzahlen. Wer dagegen seine VL mit dem Rentenbeginn wieder kündigt, muss einige Nachteile in Kauf nehmen.
Werden VL als Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet?
Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen sind Teil des Lohns, und erhöhen damit das Einkommen eines Arbeitnehmers. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gelten sie daher grundsätzlich als meldepflichtiger Hinzuverdienst, was bei der Ausübung eines Nebenjobs beachtet werden muss. Allerdings wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei normaler Altersrente und Frührente komplett aufgehoben. Seit dem 01.01.2023 kann man unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Bezüge vom Staat gekürzt werden. Nur wer eine Erwerbsminderungs- oder Witwenrente bezieht, muss hierbei weiterhin Höchstgrenzen beachten.
Was gilt für Beamte im Ruhestand?
Es gelten dieselben Regelungen wie für normale Rentner. Mit der Pensionierung endet für Beamte der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gegenüber dem Dienstherrn. Auch die Möglichkeiten beim Eintritt in den Ruhestand sind dieselben: Also vorzeitig kündigen, privat weiter sparen, oder den Vertrag bis zum Ende der Sperrfrist stilllegen. Ruhestandsbeamte können weiterhin VL bekommen, wenn sie eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausüben, und der Arbeitgeber die Leistung gewährt.
Können Rentner auch Arbeitnehmersparzulage erhalten?
Wie der Begriff Arbeitnehmersparzulage schon vermuten lässt, können diese nur Erwerbstätige bekommen. Wer jedoch trotz Rente einen Nebenjob ausübt, und VWL bezieht, kann in dem Fall auch die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Renteneinkünfte zusammen mit dem Hinzuverdienst die Einkommensgrenzen für die Sparzulage nicht übersteigen.
Petra meint
Hat ein Rentner, der neben dem Bezug der Rente weiterhin im öffentlichen Dienst beschäftigt bleibt, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (6,65 €)? Im Lohnprogramm wird die Zuzahlung automatisch gelöscht.
Martin Sohn meint
Hallo,
ja, soweit mir bekannt ist, kann man auch nach Renteneintritt, insofern man weiterhin Arbeitnehmer ist, VL beziehen. Zur technischen Abwicklung bezüglich des Lohnprogramms kann ich jedoch nichts sagen.
Freundliche Grüße
Hedwig meint
Hallo allerseits,
habe seit dem 01.06.2024 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Arbeitgeber fragt, ob ich eine VWL abschließen möchte. Werde im August dieses Jahres 61 Jahre alt. Frage: lohnt es sich noch für mich? Ich möchte schon noch 5 bis 6 Jahre arbeiten, wenn möglich. Aber was ist, wenn ich in 3-4 Jahren nicht mehr arbeiten kann?
Mit freundlichem Gruß
Martin Sohn meint
Hallo,
ich habe Ihren Kommentar mal hierher verschoben, da Sie in diesem Ratgeber alle Antworten auf Ihre Fragen finden. Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich auch kurz vor der Rente, wenn Sie noch einige Zeit Geld vom Arbeitgeber bekommen, was ja bei Ihnen der Fall ist. Die Möglichkeiten beim Renteneintritt werden in diesem Artikel erläutert.
Freundliche Grüße
Stephan meint
Kann ich vermögenswirksame Leistungen auch dann bekommen, wenn ich bis zur Rente nur noch 5 Jahre arbeite ?
Martin Sohn meint
Hallo,
ja, das ist kein Problem. Sie müssten dann nur schauen, wie Sie mit den VL nach dem Renteneintritt weitermachen möchten, siehe Tabelle oben.
Freundliche Grüße