Wer seine vermögenswirksamen Leistungen zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge nutzen möchte, kann diese eventuell auch in eine Riester-Rente anlegen. Hierfür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die wir im folgenden Ratgeber erläutern.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- In die Riester-Rente dürfen VL nur in Form von altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) eingezahlt werden.
- Riestern ist schon ab 60 Euro pro Jahr möglich. Die monatlichen Beiträge werden entweder komplett vom Arbeitgeber übernommen, oder durch einen privaten Anteil vom Arbeitnehmer ergänzt.
- Der Arbeitnehmer schließt einen geeigneten Riester-Vertrag ab, den er seinem Arbeitgeber vorlegt.
- Der Staat fördert riestern – je nachdem was günstiger ist – über Zulagen oder Steuervorteile
Wo bekomme ich einen Riester-Vertrag für meine AVWL?
Wichtig ist, dass die Geschäftsbedingungen der Anbieter die Einzahlung altersvorsorgewirksamer Leistungen zulassen. Passende Verträge gibt es z.B. bei der Allianz, DWS, Union Investment sowie einigen Bausparkassen. Über den folgenden Vergleich können Sie kostenlos und unverbindlich verschiedene Angebote einholen. Nehmen Sie eine individuelle und kostenlose Beratung von einem Fachexperten in Anspruch, wenn Sie für Ihre Entscheidung Hilfe benötigen.
Kann man vermögenswirksame Leistungen für die Riester-Rente nutzen?
Grundsätzlich lassen sich vermögenswirksame Leistungen mit der Riester-Rente kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) zahlt. Diese sind eine Weiterentwicklung der herkömmlichen VL, und dienen gezielt dem Aufbau einer zusätzlichen Rente. Sie erhalten nur Arbeitnehmer bestimmter Branchen, wie der Chemie-, Metall-, Elektro, Holz- und Kunsstoffindustrie. Alternativ dazu ist eine Einzahlung der AVWL in eine betriebliche Altersvorsorge möglich.
AVWL in Riester-Rente einzahlen: Wie funktioniert das?
Erkundigen Sie sich zunächst in Ihrem Betrieb nach AVWL. Schließen Sie dann als Arbeitnehmer einen geeigneten Vertrag ab, entweder bei einer Versicherung, Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft. Reichen Sie Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung die Bescheinigung des Anbieters ein, damit dieser die Sparbeträge dorthin überweisen kann. Der Arbeitgeber zahlt – wie auch bei VL üblich – die Zuschüsse direkt dort ein. Darüber hinaus haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, die monatlichen Sparraten zu erhöhen. Das geht entweder durch Entnahme aus dem Nettolohn oder per Überweisung vom eigenen Girokonto. Maximal können 2.100 Euro pro Jahr eingezahlt werden, der zulässige Mindestbetrag liegt bei 60 Euro. Da riestern ausschließlich zur Ergänzung der Altersvorsorge vorgesehen ist, kann über das angesparte Kapital auch erst ab dem 62. Lebensjahr verfügt werden. Die bei normalen vermögenswirksamen Leistungen übliche 6 + 1 Regel (6 Jahre ansparen + 1 Ruhejahr) gilt also hier nicht.
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
Aufgrund der Bezeichnung „Riester-Rente“ denken viele Verbraucher, dass man hierfür eine klassische Rentenversicherung abschließen muss. Das stimmt jedoch nicht. Wer riestert, kann zwischen verschiedenen Anlageprodukte wählen, siehe Auflistung unten. Voraussetzung ist lediglich, dass der Sparvertrag als Riester-Produkt zertifiziert ist. Teilweise sind es dieselben Anlageformen, in die man auch normale VL einzahlen kann. Der Unterschied für den Sparer besteht darin, dass eine staatliche Förderung nicht mit der sonst üblichen Arbeitnehmersparzulage, sondern im Rahmen der deutlich höheren Riester-Zulagen erfolgt.
- klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung
- Banksparplan
- Fondssparplan
- Bausparvertrag
Welcher VL Riester-Vertrag lohnt sich für wen?
Die klassische Rentenversicherung sowie der Banksparplan sind dann sinnvoll, wenn Sie als Anleger bereits zu Beginn wissen möchten, wie hoch die garantierte Leistung bei Eintritt in den Ruhestand ausfällt. Ein Bausparvertrag lohnt sich, wenn man eine selbst genutzte Immobilie finanzieren möchte, die bis zum Renteneintritt schuldenfrei ist. Fonds eignen sich für Sparer, die von guten Renditechancen der Finanzmärkte profitieren möchten, ohne selbst Kenntnisse über Wertpapiere oder die Börse zu haben. Bei einem Fondssparplan geht Ihnen als Anleger übrigens kein Geld verloren, auch wenn die Börsenkurse fallen. Das ist einer der Vorteile der Riester-Rente: Egal für welche Anlageform Sie sich entscheiden: Bei Rentenbeginn wird mindestens das eingezahlte Kapital garantiert.
Kann ich auch in eine bestehende Riester-Rente VWL einzahlen?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Fragen Sie am besten direkt dort nach. Einige Verträge sehen diese Möglichkeit in ihren AGB vor.
Wie wird „riestern“ staatlich gefördert?
Der Staat unterstützt „riestern“ mit Zulagen und Steuervorteilen. Sie können als Sparer immer nur eine Förderung nutzen: entweder die Zulage oder den Steuervorteil, niemals jedoch beides. Welche der beiden staatlichen Unterstützungen Sie erhalten, legt das Finanzamt im Rahmen einer „Günstigerprüfung“ fest“. Das bedeutet: Das Finanzamt rechnet bei der nächsten Einkommensteuererklärung aus, ob die Zulagen oder die Steuerersparnis für Sie vorteilhafter sind, und trifft die für Sie günstigere Auswahl. Zahlen Sie Ihre AVWL in einen Riester-Bausparvertrag ein, erhalten Sie zusätzlich die sogenannte Wohnungsbauprämie. Die bei den herkömmlichen vermögenswirksamen Leistungen gewährte Arbeitnehmersparzulage gibt es in Kombination mit der Riester-Rente nicht.
Höhe der Förderungen im Überblick
Personen, die in einen vl-fähigen Riester-Vertrag einzahlen, erhalten jährliche Zuschüsse vom Staat. Die Förderung beträgt 175 Euro Grundzulage sowie 185 Euro pro Kind (Kinderzulage). Für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder zahlt der Bund 300 Euro. Junge Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Die Zuschüsse müssen nur einmalig über einen sogenannten Dauerzulagenantrag beantragt werden. Alternativ können die Sparleistungen bis zum Höchstbetrag von 2.100 € als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die volle Förderung gibt es, wenn die eigenen Einzahlungen inklusive der Zulagen mindestens 4 Prozent vom Vorjahres-Bruttoeinkommen oder höchstens 2.100 Euro betragen.
AVWL Riester in der Steuererklärung
Es gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für eine Riester-Rente, die ohne AVWL abgeschlossen wird. Die monatlichen Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt jedoch nur, wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung entschieden hat, dass die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen. Ansonsten erhalten Sie als Arbeitnehmer nur die Zulagen, welche als staatliche Leistung steuerfrei sind. Ebenfalls nicht steuerpflichtig sind die Erträge und Zinsen während der Ansparphase. Die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen jedoch der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, und müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Beiträge sind in der Steuererklärung in der Anlage AV einzutragen, die späteren Rentenzahlungen kommen in die Anlage R.
Pascal meint
Hallo,
ich beschäftige mich das erste Mal mit dem Thema Altersvorsorge. Vom Arbeitgeber kann ich auch vermögenswirksame Leistungen beziehen. Jetzt habe ich die Idee, beides zu kombinieren, da meine finanzielle Situation es nicht zulässt, noch zusätzlich Geld zu sparen. Meine Frage: Kann ich auch die normalen VL (keine AVWL) 26 Euro pro Monat in die Riester-Rente einfließen lassen? Es ist nicht viel, aber 2 Fliegen mit einer Klappe sozusagen….
Danke für Ihre Beratung
Martin Sohn meint
Hallo,
ich kann Ihre Idee gut nachvollziehen. In der heutigen Zeit kann es schwierig sein, Geld auf die Seite zu legen. Aber leider gibt es nur die Kombination aus altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) und Riester. Demnächst wird es wahrscheinlich gar nicht mehr möglich sein, Riester-Renten neu abzuschließen. Die Politik erwägt aktuell, die private Altersvorsorge zu reformieren.
Freundliche Grüße