Wer riestert, profitiert auch in 2023 von umfangreichen staatlichen Förderungen. Je nach Einkommen und Familienstand handelt es sich dabei um direkte Riester-Zulagen oder Steuervorteile. Wir erläutern, wie es funktioniert, und welche Voraussetzungen gelten.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer von seinem Arbeitgeber AVWL bezieht, kann diese in eine Altersvorsorge wie z.B. die Riester-Rente anlegen.
- „Riestern“ wird mit Zulagen, Steuervorteilen sowie einem Ausbildungszuschuss staatlich gefördert.
- Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person, die Kinderzulage zwischen 185 und 300 Euro pro Kind. Als Steuervorteil kann man die monatlichen Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.
- Das Finanzamt legt im Rahmen der Günstigerprüfung fest, welche Förderung man bekommt.
Welche Riester-Zulagen gibt es?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Der Staat fördert riestern, indem er Arbeitnehmer durch Steuervorteile entlastet, oder die Einzahlungen des Sparers durch konkrete Zulagen aufstockt. Diese festen Geldbeträge fließen direkt in den Riester-Vertrag ein, und müssen normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Folgende Riester-Zulagen gibt es:
- die Grundzulage
- die Kinderzulage
- sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus
Wie hoch ist die Riester-Zulage 2023?
Die Höhe der Riester-Förderung hat sich in 2023 nicht geändert, siehe folgende Übersicht. Die Grundzulage von derzeit 175 € pro Jahr erhalten alle Sparer. Wer Kinder hat, für die er Kindergeld bekommt, darf sich zusätzlich über die Kinderzulage freuen. Diese beträgt 300 € jährlich pro Kind mit Geburtsjahr ab 2008, und 185 € bei Geburtsjahr vor 2008. Zusätzlich gibt es bei Abschluss der Riester-Rente vor dem 25. Geburtstag einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,00 €.
Wer bekommt die Riester-Zulagen (Voraussetzung)?
Riestern darf grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Förderberechtigt sind neben Angestellten auch Selbständige, die verpflichtend in die RV einzahlen. Die Zulagen erhalten jedoch auch Beamte, Berufssoldaten, Richter oder Pfarrer, obwohl diese von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Bei Ehepaaren haben beide Partner Anspruch, auch wenn nur einer in die Rentenkasse einzahlt. Die staatliche Förderung bekommt, wer mindestens 60 Euro jährlich (5 pro Monat) in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Den Förderhöchstbetrag erhält derjenige, der 4 Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres, oder höchstens 2.100 Euro pro Jahr anspart. Die Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen. Sie verringern also den tatsächlich selbst aufzubringenden monatlichen Sparbeitrag, siehe auch Beispiel zur Berechnung:
Wie kann ich die Riester-Zulage berechnen?
Die Riester-Zulage lässt sich aus dem Einkommen, dem Sozialversicherungsstatus, sowie der Anzahl der Kinder berechnen. Zusätzlich ist der Familienstand relevant, wenn jemand nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist. Das Ganze wird an folgendem Beispiel erläutert. Sie können es auch selbst mit dem Rechner der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehen.
Die Berechnung ist jedoch unvollständig. Denn die volle staatliche Förderung bekommt Herr Müller nur, wenn er genügend Beiträge in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Um den Förderhöchstbetrag zu erhalten, muss Herr Müller nämlich 4 Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, oder alternativ 2.100 € pro Jahr ansparen. Die Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen, sie verringern also den tatsächlich selbst aufzubringenden monatlichen Sparbeitrag. Aus der gesamten Zulagensumme und seinem Bruttoeinkommen ergibt sich sein jährlicher Mindest-Eigenbetrag. Spart er weniger, bekommt er die Zuschüsse entsprechend nur anteilig.
Wie kann man die Riester-Förderung beantragen?
Den Antrag stellt man über den Anbieter, bei dem man seine Riester-Rente abgeschlossen hat. Die Antragstellung bezieht sich meist auf das Vorjahr, sodass hierfür der letzte Einkommenssteuerbescheid sowie ein Nachweis der Kindergeldzahlungen vorgelegt werden muss. Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Man stellt den Antrag einmal pro Jahr. 2. Viel bequemer ist jedoch der sogenannte Dauerzulagenantrag, der nur einmalig zu Beginn gestellt wird. Beim Dauerzulagenantrag ist wichtig, dass die Daten stets aktuell sind. Man kann die Förderung übrigens für zwei Jahre rückwirkend beantragen, also z.B. für 2023 bis Ende 2025.
Wann wird die Riester-Zulage gutgeschrieben?
Die Zulage wird vom Staat nicht ausgezahlt, sondern einmal pro Jahr direkt auf das Anlagekonto überwiesen. Ob und welche Beträge gutgeschrieben wurden, können Sie Ihrer jährlichen Riesterbescheinigung entnehmen, die Sie vom Anbieter erhalten.
Der Steuervorteil als Alternative
Der Steuervorteil bei der Riester-Rente zeigt sich vor allem bei höheren Einkommen. Steuervorteile die durch das Geltendmachen der Riester Einzahlungen als Sonderausgaben entstehen, werden dabei stets mit erhaltenen Zulagen verrechnet. Bei 2.100 € Sonderausgaben (Maximalbetrag) ergibt sich bei einem Jahresgehalt von 50.000 € brutto in etwa ein Steuervorteil von 450 €. Wurde nur die Grundzulage von 175 € bezogen, bleiben also noch 450 – 175 = 275 € üblich. Es gilt: Je höher der eigene durchschnittliche Einkommensteuersatz, desto höher ist auch der finanzielle Vorteil. Jedoch ist auch hier der maximale Betrag bei 2.100 € gedeckelt.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der sogenannten Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt bei einer Riester-Rente, welcher Betrag höher ist: nämlich die Summe der Zulagen oder der steuerliche Vorteil durch den Sonderausgabenabzug. Ist der Sonderausgabenabzug höher, wird von der theoretischen Steuererstattung noch die Summe der Zuschüsse abgezogen, und der Rest ausgezahlt. Übersteigt die Zulage den eigentlichen Steuervorteil, wird aber auch nichts zurückgefordert oder reduziert. Bei der Günstigerprüfung wählt das Finanzamt immer das für den Besteuerten finanziell bessere Ergebnis. Ein Beispiel für eine Berechnung der Günstigerprüfung finden Sie hier.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente verringern, oder im Optimalfall komplett schließen. Arbeitnehmer zahlen während des Erwerbslebens monatlich Geld in einen Sparvertrag ein. Mit Eintritt in den Ruhestand erhält man die Auszahlung, entweder als lebenslange monatliche Rente oder als vorgezogener Einmalbetrag. Für die Anlage gibt es mehrere Möglichkeiten, wie z.B. eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.
Heike meint
Auf dem Riesterkonto unserer Tochter sind 23.000 Euro. Sie hat das Konto ca. 22 Jahre. Nun schreibt sie, dass sie davon nur 108 Euro Rente dazu bekommt, nach jetzigen Stand. Ich finde 108 Euro sehr wenig. Kann das stimmen?
Martin Sohn meint
Hallo,
ich kann nur allgemein antworten, da ich den Vertrag nicht genau kenne. Grundsätzlich ist es so, dass klassische Riester-Policen schlecht verzinst, und zudem mit hohen Vertragskosten belastet werden. Wenn man keine Kinder hat, erhält man zudem nur geringe Zulagen vom Staat. Allerdings kann die von Ihnen geschilderte Zahl auch durch eine falsche Berechnung zustande kommen. Ich empfehle Ihnen, den Vertrag von der Verbraucherzentrale durchchecken zu lassen.
Freundliche Grüße
Charly meint
In knapp 17 Jahren Rente hätte sie das angesparte Geld zurückerhalten. Danach würde sie mit der fortlaufenden Rentenzahlung Gewinn machen. Riester lohnt sich nur dann, wenn Du lange genug lebst.