Wer riestert, profitiert von umfangreichen staatlichen Förderungen. Je nach Einkommen und Familienstand handelt es sich dabei um direkte Riester-Zulagen oder Steuervorteile.
- „Riestern“ wird mit Zulagen, einem Ausbildungszuschuss oder Steuervorteilen gefördert.
- Die Grundzulage beträgt 175 €, die Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind und Jahr.
- Alternativ können Sparer bis zu 2.100 € jährlich an Beiträgen von der Steuer absetzen.
- Das Finanzamt berechnet mit der Günstigerprüfung, welche Förderung man bekommt.
- AVWL können mit der Riester-Rente kombiniert werden, normale VL dagegen nicht.
Welche Riester-Zulagen gibt es?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Der Staat fördert riestern, indem er Arbeitnehmer durch Steuervorteile entlastet, oder die Einzahlungen des Sparers durch konkrete Zulagen aufstockt. Diese festen Geldbeträge fließen direkt in den Riester-Vertrag ein, und müssen normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Folgende Zulagen gibt es bei Riester:
- die Grundzulage
- die Kinderzulage
- sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus
Wie hoch ist die Riester-Zulage?
Die Grundzulage in Höhe von derzeit 175 € pro Jahr erhalten alle Riester-Sparer. Wer Kinder hat, für die er Kindergeld bekommt, darf sich zusätzlich über die Kinderzulage freuen. Diese beträgt 300 € jährlich pro Kind mit Geburtsjahr ab 2008, und 185 € bei Geburtsjahr vor 2008. Zusätzlich gibt es bei Abschluss der Riester-Rente vor dem 25. Geburtstag einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200,00 €.
Grundzulage
Kinderzulage
Berufseinsteigerbonus
Voraussetzungen für die Förderung
Die Riester-Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wer die Zulagen und Steuervergünstigungen erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
- Der Sparer ist mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland steuerpflichtig.
- Riestern darf grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
- Förderberechtigt sind neben Angestellten auch Selbständige, die verpflichtend in die RV einzahlen.
- Die Zulage erhalten jedoch auch Beamte, Berufssoldaten, Richter oder Pfarrer, obwohl diese von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
- Bei Ehepaaren haben beide Partner Anspruch, auch wenn nur einer in die Rentenkasse einzahlt.
- Es müssen mindestens 60 Euro jährlich (5 Euro monatlich) in den Vertrag einfließen.
- Den Förderhöchstbetrag erhält, wer 4 Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres, oder höchstens 2.100 Euro pro Jahr anspart.
Wie kann ich die Riester-Zulage berechnen?
Die Höhe der Riester-Zulage lässt sich aus dem Einkommen, dem Sozialversicherungsstatus, sowie der Anzahl der Kinder berechnen. Zusätzlich ist der Familienstand relevant, wenn jemand nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist. Das Ganze wird an folgendem Beispiel erläutert. Sie können es auch selbst mit dem Rechner der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehen.
Wann bekommt man die volle Riester-Zulage?
Die volle staatliche Förderung bekommt Herr Müller allerdings nur dann, wenn er genügend Beiträge in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Um den Förderhöchstbetrag zu erhalten, muss Herr Müller nämlich 4 Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, oder alternativ 2.100 € pro Jahr ansparen. Die Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen. Diese verringern also den tatsächlich selbst aufzubringenden monatlichen Sparbeitrag, siehe folgendes Beispiel:
Wie kann man die Riester-Förderung beantragen?
Die Förderung beantragen Sie über den Anbieter, bei dem Sie Ihre Riester-Rente abgeschlossen haben. Die Bank oder Versicherung stellt Ihnen hierfür ein Formular zur Verfügung, und leitet die Daten anschließend an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
Die Antragstellung bezieht sich i.d. Regel auf das Vorjahr, sodass hierfür der letzte Steuerbescheid sowie ein Nachweis der Kindergeldzahlungen vorgelegt werden muss. Beim Dauerzulagenantrag ist wichtig, dass die Daten stets aktuell sind. Sie können die Riester-Zulagen übrigens für zwei Jahre rückwirkend erhalten. Der Antrag für 2024 müsste also bis Ende 2026 gestellt werden.
Wann wird die Riester-Zulage gutgeschrieben?
Die Riester-Zulage wird vom Staat nicht ausgezahlt, sondern einmal pro Jahr direkt auf das Anlagekonto überwiesen. Ob und welche Beträge gutgeschrieben wurden, können Sie Ihrer jährlichen Riesterbescheinigung entnehmen, die Sie vom Anbieter erhalten.
Wann werden Riester-Zulagen zurückgefordert?
Werden die für die Förderung notwendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, müssen bereits gutgeschriebene Zulagen und gewährte Steuervorteile zurückerstattet werden, siehe folgende Beispiele. Hiervon gibt es Ausnahmen und Sonderfälle, bei denen der Anspruch trotzdem erhalten bleibt.
- Vorzeitige Kündigung: Der Vertrag wird vor Erreichen der Mindestlaufzeit gekündigt.
- Der Versicherte stirbt vor Rentenbeginn: Die Erben müssen Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen.
- Förderschädliche Entnahme: Es wird vor Rentenbeginn Geld entnommen, um davon eine private Anschaffung zu finanzieren.
- Sockelbeitrag unterschritten: Es wurden weniger als 60 € jährlich (5 € monatlich) eingezahlt.
- Falsche Angaben: Sparer meldet z.B. Umzug oder Wegfall des Kindergeldes nicht.
Wie erfolgt die Rückzahlung der Förderungen?
Hierfür zuständig ist die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), welche die Zulagen und Steuerermäßigungen vom Anbieter zurückfordert. Dieser bucht wiederum die Zahlungen vom Riester-Konto des Sparers ab. Bei einer Kündigung wird die entsprechende Forderung vom Rückzahlungsbetrag abgezogen. Reicht das Guthaben nicht aus, muss der Sparer die Differenz privat erstatten. Zu Unrecht erhaltene Förderungen können übrigens bis zu 4 Jahre nachträglich von der ZfA eingefordert werden.
Der Steuervorteil als Alternative
Der Steuervorteil bei der Riester-Rente besteht darin, dass die eingezahlten Beiträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (2.100 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 4.200 Euro für Verheiratete) als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch weniger Steuern anfallen. Der Steuervorteil ist dann besser, wenn die Ersparnis durch die Sonderausgaben die Höhe der Zulage übersteigt. Dies ist häufig bei höheren Einkommen der Fall. Der durch die Sonderausgaben entstandene Steuervorteil wird dabei stets mit erhaltenen Zulagen verrechnet. Beispiel: Bei einem Steuervorteil in Höhe von 450 € und einer erhaltenen Grundzulage von 175 €, wird dem Steuerbescheid die Differenz in Höhe von 275 € gutgeschrieben.
Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung ist ein Verfahren, bei dem das Finanzamt einmal jährlich entscheidet, ob die Förderung durch die Zulagen oder die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug besser ist. Das Finanzamt wählt dabei automatisch das für den Riester-Sparer finanziell „günstigere“ Ergebnis. Ein Beispiel für eine Berechnung der Günstigerprüfung finden Sie hier.
Warum bekommt man für VL keine Riester-Zulagen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Riester-Rente unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Diese beinhalten wiederum verschiedene staatliche Förderungen, die sich nicht miteinander kombinieren lassen. Dazu im Einzelnen:
- Das 5. Vermögensbildungsgesetz regelt vermögenswirksame Leistungen, welche die allgemeine Vermögensbildung von Arbeitnehmern unterstützen. Hierfür gibt es die Arbeitnehmersparzulage.
- Das Altersvermögensgesetz (AVmG): regelt wiederum die Riester-Rente, welche explizit der privaten Altersvorsorge dient, und deshalb mit speziellen Zulagen gefördert wird. Wer von seinem Arbeitgeber sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL bezieht, kann diese in eine Rieste-Rente einzahlen, und entsprechende Förderungen beantragen.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente verringern, oder im Optimalfall schließen. Arbeitnehmer zahlen während des Erwerbslebens monatlich Geld in einen Sparvertrag ein. Mit Eintritt in den Ruhestand erhält man die Auszahlung, entweder als lebenslange monatliche Rente oder als vorgezogener Einmalbetrag. Für die Anlage gibt es mehrere Möglichkeiten, wie z.B. eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.
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