Meist werden vermögenswirksame Leistungen klassisch in einen Fonds- oder Bausparvertrag eingezahlt. Was nur wenige wissen: Auch die zusätzliche Tilgung eines bestehenden Baukredits ist mit VL möglich, und wird zudem noch staatlich gefördert.
- Mithilfe von vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer höhere Rückzahlungen für ihren Baukredit leisten, als ursprünglich vereinbart wurde.
- Es gibt 2 Varianten: Die zusätzliche Tilgung, oder die Senkung des Eigenanteils an der monatlichen Rate.
- Nicht jede Bank oder Bausparkasse erlaubt die Einbindung der VL in ihren Geschäftsbedingungen.
- Erfolgen die Einzahlungen über mindestens 7 Jahre, beteiligt sich der Staat mit einer Förderung.
Mit vermögenswirksamen Leistungen Baukredit tilgen: Wie funktioniert das?
Bei dieser Variante der vermögenswirksamen Leistungen wird kein neuer Vertrag abgeschlossen. Stattdessen fließen die Beiträge vom Arbeitgeber zusammen mit der üblichen monatlichen Rate in die Rückzahlung einer bestehenden Baufinanzierung ein. Sinn und Zweck ist, weniger Zinsen zu zahlen, die finanzielle Belastung zu senken, und die Laufzeit des Darlehens zu verkürzen. Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht darin, dass für die zusätzliche Tilgung kein eigenes Geld benötigt wird.
Vermögenswirksame Leistungen in Baufinanzierung einzahlen: So gehen Sie vor
Beziehen Sie Ihr Darlehen von einer Bausparkasse, ist die Einzahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. Bei einer herkömmlichen Baufinanzierung kommt es auf die genauen Vertragsbedingungen an.
Der Ablauf in Kürze
- 1. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach VL-Sparen (Anspruch, Höhe usw..)
- 2. Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Bausparkasse, um die Möglichkeiten einer VL-Tilgung zu klären.
- 3. Übergeben Sie Ihrem Vorgesetzten die Kontodaten Ihres Darlehens zur Überweisung der Sparbeiträge.
- 4. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderung.
Beispielrechnung: So ermöglichen VL eine schnellere Tilgung
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen auf Laufzeit und Gesamtkosten eines Darlehens auswirken. Im ersten Teil erfolgt die Tilgung wie ursprünglich im Kreditvertrag vereinbart. Im zweiten Teil werden die Zahlungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40 Euro pro Monat mit eingebunden. Die Kreditsumme beträgt jeweils 100.000 €, der effektive Jahreszins 3 Prozent, die mit der Bank vereinbarte Rate 600,00 €. Die Darstellung wurde zum besseren Verständnis vereinfacht.
1. Darlehenstilgung ohne VL
2. Darlehenstilgung mit VL
Es gibt 2 Varianten der Darlehenstilgung mit VL
Wer seinen Immobilienkredit mit vermögenswirksamen Leistungen tilgen möchte, kann zwischen 2 Varianten wählen:
- 1. Die VL werden zusätzlich in das Darlehen eingezahlt. Kredit- und Tilgungsrate erhöhen sich um den entsprechenden Betrag, siehe auch Beispielrechnung oben. Der Sparer kann so die Laufzeit verkürzen, und ist schneller schuldenfrei.
- 2. Hierbei wird ein Teil der bisher selbst gezahlten Rate durch die VL ersetzt. Die Tilgung bleibt in dem Fall gleich hoch. Der Kreditnehmer reduziert jedoch seine Eigenbelastung, und hat mehr Geld zum Leben übrig.
Für wen lohnt sich die VL-Baukredit-Tilgung?
Im Prinzip profitieren alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, und bereits einen Baukredit zurückzahlen. Man kann hierbei unterschiedliche Prioritäten setzen:
- Schneller schuldenfrei: Durch eine höhere Tilgung lässt sich die Laufzeit verkürzen.
- Mehr finanzieller Spielraum: Anstatt die Rate zu erhöhen, wird ein Teil der eigenen Tilgungsleistung durch die VL ersetzt. Dadurch vergrößert sich der finanzielle Spielraum zum Leben.
- Zinsen sparen statt bekommen: Die Ersparnis bei den Kreditzinsen ist höher als die zu erwartende Rendite einer Geldanlage.
- Entscheidung im Ausschlussverfahren: Die anderen Anlageprodukte passen nicht zu den eigenen Lebensplänen. Der Arbeitnehmer möchte das Geschenk vom Arbeitgeber jedoch trotzdem mitnehmen.
Welche staatliche Förderung gibt es?
Der Staat fördert die Darlehenstilgung mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Einzahlungen von bis zu 470 Euro pro Jahr (940 € für Verheiratete) werden mit 9 Prozent bezuschusst. Das sind 43 Euro (86 €) jährlich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen über mindestens 7 Jahre erfolgen, und der Sparer mit seinem zu versteuernden Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, siehe Übersicht zur staatlichen VL-Förderung.
Alternative: die Einzahlung der VL in einen Bausparvertrag
Ist Ihr Bauprojekt noch in der Planungsphase, können Sie die VWL auch in einen Bausparvertrag einzahlen. Diesen können Sie dann später z.B. für den Kauf, Bau oder eine Renovierung Ihrer Immobilie nutzen. Auch hier wird das Geld vom Arbeitgeber mindestens 7 Jahre lang eingezahlt. Danach können Sie sich flexibel zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden:
- Sie rufen das Darlehen von Ihrer Bausparkasse ab, um Ihr Vorhaben umzusetzen.
- Sie entscheiden sich dagegen, und lassen sich das Bausparguthaben auszahlen.
- Sie verschieben die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt, und sparen erstmal weiter.
Benedikt meint
Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. Da ich aber damals noch Student war, konnte ich kein Darlehen von der Bank erhalten. Es wurde dann so gelöst, dass meine Eltern ein Bankdarlehen aufgenommen haben und mir über den Weg eines privaten Darlehens inkl. Grundschuldeintragung zugunsten meiner Eltern weitergegeben haben (fremdvergleichfähig). Ich habe nun eine Arbeitsstelle und erhalte VL-Leistungen. Ist für solch eine Vertragsgestaltung eine VL-Zahlung auf meinen privaten Baukredit möglich?
Martin Sohn meint
Hallo,
wahrscheinlich geht es nicht, da der Kredit von einer Privatperson kommt. Sollte es hierfür tatsächlich Möglichkeiten geben, sind mir diese leider nicht bekannt.
Freundliche Grüße
Wolfgang meint
Die wenigen Minuten auf Ihrer Webseite haben mir sehr geholfen, jetzt die VL direkt (ohne eine Bausparkasse oder Fonds etc) auf einen Bank- Wohnungs-/Baukredit einzuzahlen. Ich hoffe die VoBa-Bank hat dafür ein Formular parat, ansonsten fordere ich um eine Bankbestätigung nach.
Martin Sohn meint
Vielen Dank für Ihr positives Feedback!
Carlitasmum meint
Bei mir gehen die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers bislang direkt auf das Konto meines Hauskredits. Nun ist der Kredit fast komplett getilgt. Was muss ich jetzt tun?
Martin Sohn meint
Hallo,
Sie können die VL zukünftig in ein anderes Anlageprodukt einzahlen. Hierfür schließen Sie einfach einen neuen Sparvertrag ab, siehe Möglichkeiten: vermögenswirksame Leistungen anlegen. Anschließend legen Sie Ihrem Arbeitgeber die VL-Bescheinigung des Anbieters vor. Diese enthält die Kontodaten des neuen Sparplans, und der Arbeitgeber kann die Zahlungen entsprechend umleiten.
Freundliche Grüße