Viele Arbeitgeber gewähren heutzutage ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen. Doch was muss ich als Arbeitnehmer eigentlich tun, um das Geld zu beanspruchen? Und wie hole ich das beste aus meinem VwL-Vertrag heraus? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden FAQ.
Fragen zum Vertragsabschluss
Was ist ein VWL-Vertrag?
Der VWL-Vertrag ist ein Ratensparplan, in den sogenannte vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden. Mit einem festen monatlichen Betrag, der zusätzlich zum Gehalt gewährt wird, beteiligt sich der Arbeitgeber am Vermögensaufbau seiner Angestellten. Das Geld wird jedoch nicht auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters überwiesen, sondern direkt in einen Sparplan eingezahlt. Die Leistung ist für einen Betrieb freiwillig, außer es gibt hierzu eine schriftliche Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wie kann man einen VWL-Vertrag abschließen?
Die Initiative geht immer vom Arbeitnehmer aus, der auch Anlageprodukt wählt, und den VWL-Vertrag abschließt. Erst dann kann der Arbeitgeber mit den Einzahlungen beginnen. Eine Ausnahme gilt für Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. Hier übernimmt der Betrieb die komplette Abwicklung.

Im Betrieb nach VL-Sparen erkundigen.

Anlageform wählen, Vertrag abschließen.

Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen.

Staatliche Förderung beantragen.
- Eröffnung: VL-Depot für Fonds oder ETF
- Beantragung: Bausparvertrag
- Beantragung: VL-Banksparplan
- alle Sparformen zeigen: vermögenswirksame Leistungen anlegen
Wer kann vermögenswirksamen Leistungen abschließen?
Grundsätzlich können alle fest angestellten Mitarbeiter eines Unternehmens einen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abschließen. Dazu gehören normale Arbeitnehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte, Richter und Soldaten. Bei Auszubildenden gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Leistung anteilig nach geleisteten Arbeitsstunden. Eine komplette Übersicht aller berechtigten Personen finden Sie unter: Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Wie VL in Ihrem Betrieb geregelt sind, erfahren Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
Kann man auch mehrere VL-Verträge abschließen?
Ja, das ist möglich. Sie können z.B. einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag gleichzeitig besparen. Sie müssen jedoch mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob dieser 2 VL-Verträge finanziert. Andernfalls können Sie in den Zweitvertrag auch selbst einzahlen. Bei zwei verschieden Anlageformen (in dem Fall Bausparen und VL-Fondssparen) können Sie übrigens auch die staatliche Förderung für beide Verträge kassieren.
Gibt es auch VWL-Verträge für Minderjährige?
Ja, auch Minderjährige können einen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abschließen, wenn diese mindestens 16 Jahre alt sind. Da Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind, müssen deshalb die gesetzlichen Vertreter, i.d. Regel sind das die Eltern, mit unterschreiben. Sie nehmen gegenüber dem Anlageinstitut (Bausparkasse, Fondsgesellschaft etc.) die Rolle des Vertragspartners ein, während das Kind von den Vorteilen der VwL profitieren kann.
Fragen zur Einzahlung
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Bei vermögenswirksamen Leistungen gilt die sogenannte 6 + 1 Regel. Das bedeutet: 6 Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Eine Ausnahme gilt für Bausparen: Hier werden die Einzahlungen auch im siebten Jahr fortgesetzt. Erst nach Ablauf der sogenannten Sperrfrist kann der Sparer über sein Geld verfügen.
Wie viele VWL zahlt der Arbeitgeber?
Vermögenswirksame Leistungen betragen i.d. Regel zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Grundsätzlich ist auch mehr möglich, wenn der Arbeitgeber dazu bereit ist, und der Anbieter höhere Einzahlungen akzeptiert. Wie viele VL ein Arbeitnehmer bekommt, hängt von der Branche, dem Beschäftigungsverhältnis sowie der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden ab. Die genaue Höhe können Sie in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag einsehen, oder beim Vorgesetzten / in der Personalabteilung erfragen.
Kann ich VL in den Vertrag meines (Ehe)-partners einzahlen?
Ja, gemäß § 3 des 5. Vermögensbildungsgesetztes können vermögenswirksame Leistungen auch zugunsten des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners angelegt werden. Das bedeutet, dass beide Partner gemeinsam in einen Vertrag einzahlen. Allerdings schließen erfahrungsgemäß einige Anlageinstitute gemeinschaftliche VL-Konten in Ihren Geschäftsbedingungen aus. Daher wird empfohlen, sich vor Vertragsabschluss beim jeweiligen Anbieter zu erkundigen.
Kann ich als Arbeitnehmer auch privat VL-Sparen?
Ja, das ist möglich, und in folgenden Situationen sogar sinnvoll: 1. Beträgt die monatliche Zahlung vom Arbeitgeber weniger als 40 Euro, können Sie die Differenz privat aufstocken. Damit steigern Sie den Wert Ihrer Anlage, und erhalten später eine höhere Auszahlung. 2. Sie übernehmen die monatliche Sparrate als Arbeitnehmer komplett selbst: Das ist dann sinnvoll, wenn Ihr Betrieb keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, Sie aber Anspruch auf staatliche Förderung haben. Die selbst gezahlten VL werden von Ihrem Nettogehalt entnommen, und auf den Sparvertrag abgeführt.
Kann man auch einmalige oder nachträgliche Zahlungen vornehmen?
Da es sich um einen festen Ratensparplan handelt, sind außerplanmäßige Zahlungen normalerweise nicht möglich. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen nachträglich einzahlen, und zwar rückwirkend zu Beginn des Jahres, in dem Sie Ihren VWL-Vertrag abgeschlossen haben. Die Nachzahlung müssen Sie als Arbeitnehmer i.d. Regel jedoch selbst tätigen, und als Einmalbetrag überweisen.
Kann ich meinen VL-Vertrag während der Laufzeit wechseln?
Ein Wechsel der Anlageform während der Sperrfrist ist nicht möglich. Bei der Anlage in einen Fondssparplan kann man jedoch eventuell den gewählten Fonds zwischendurch wechseln. Die genauen Bedingungen müssen Sie bei Ihrem Anbieter erfragen.
Fragen zur Weiterzahlung des VWL-Vertrags
Was passiert mit dem VWL-Vertrag nach 7 Jahren?
Kurz vor Ende der Laufzeit werden Sie von Ihrem Anbieter über die anstehende Fälligkeit informiert. Außer bei einem Bausparvertrag: Hier laufen die Einzahlungen weiter, bis Sie der Bausparkasse eine andere Anweisung erteilen. Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Möglichkeiten:
- Weitersparen: Sie schließen einen zweiten VWL-Vertrag direkt an den ersten an. Dies ist übrigens schon nach 6 Jahren möglich.
- Investiert bleiben: Sie stoppen die Einzahlungen, der Vertrag bleibt jedoch bestehen. Das Kapital kann durch Zinsen oder Kursgewinne weiter wachsen.
- Auszahlung: Sie beenden den Sparplan regulär nach 7 Jahren, und lassen sich das Geld auszahlen.
- Vorzeitige Kündigung: Sie kündigen die VL vor Ablauf der Sperrfrist. I.d. Regel erhalten Sie jedoch dann keine Arbeitnehmersparzulage.
Ich wechsele meinen Arbeitgeber: Was passiert mit den VL?
Häufig können Sie Ihren VL-Vertrag problemlos zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Legen Sie diesem die VL-Bescheinigung mit den Kontodaten des Sparvertrags vor, welche Sie bei Ihrem Anbieter erhalten. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um die Fortsetzung kümmern, damit es bei den Zahlungen zu keiner Unterbrechung kommt. Gewährt Ihr neuer Betrieb keine oder weniger vermögenswirksame Leistungen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, siehe ausführliche Infos zum Arbeitgeberwechsel.
Was passiert mit meinem VWL-Vertrag, wenn ich in Rente gehe?
Ein VWL-Vertrag endet nicht automatisch mit dem Eintritt in den Ruhestand, da auch hier die feste Laufzeit von sieben Jahren gilt. Rentner haben folgende Möglichkeiten:
- Privat weitersparen: Dadurch erhöht sich der spätere Auszahlungsbetrag. Zudem erhält man die staatliche Förderung anteilig.
- Beitragsfrei stellen: Der Vertrag bleibt bestehen, es wird jedoch nichts mehr eingezahlt. Das investierte Kapital kann jedoch durch Zinsen oder Kursgewinne weiter wachsen.
- Vorzeitig kündigen: Dies ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Es wird sowohl Rendite als auch staatliche Förderung verschenkt.
Wer zahlt die vermögenswirksamen Leistungen bei Krankheit?
Bei Krankheit werden die Sparbeiträge vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung für 6 Wochen fortgeführt. Danach werden normalerweise keine vermögenswirksamen Leistungen mehr gezahlt. Jedoch können im Arbeits- oder Tarifvertrag individuelle Regelungen getroffen werden, nach denen ein Arbeitnehmer auch während des Bezugs von Krankengeld Anspruch auf VL hat.
Werden meine VL während der Elternzeit weiterbezahlt?
Das hängt davon ab, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Ist der Betrieb nicht zur Weiterzahlung bereit, lassen sich die VL während der Elternzeit eventuell privat fortsetzen. Dies ist jedoch nicht bei jedem Anbieter möglich. Ob man den Vertrag nach der Babypause wieder aufnehmen kann, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt.
Auszahlung und Kündigung
Ist eine Teilauszahlung meines Guthabens möglich?
Nein, Teil-Entnahmen aus dem angesparten Guthaben sind weder zwischendurch noch zum Ende der Laufzeit möglich. Eine Auszahlung kann immer nur über den kompletten Betrag erfolgen.
Kann man einen VWL-Vertrag vorzeitig kündigen?
Eine Kündigung des VWL-Vertrags vor Ablauf der sieben Jahre ist möglich, wird jedoch nicht empfohlen. Denn die Einhaltung der Sperrfrist ist Bedingung, um die staatliche Förderung beantragen zu können. Bei einer vorzeitigen Verfügung geht dieser Anspruch i.d. Regel verloren. Hiervon gibt es wiederum Ausnahmen. In bestimmten Situationen kann man die Arbeitnehmersparzulage trotzdem bekommen. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel: vermögenswirksame Leistungen kündigen.
Sonstige Fragen
Wann lohnt sich ein Vertrag mit vermögenswirksamen Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich ab dem ersten Euro, den man geschenkt bekommt. Zahlt Ihr Betrieb keine VL, kann ein Abschluss dennoch sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage haben. Diese erhält man auch für selbst eingezahlte Beiträge. Keinen Vorteil bieten VL, wenn man weder Geld vom Chef noch vom Staat erhält.