Wer in Deutschland Wohneigentum erwirbt, und hierfür einen Bausparvertrag abschließt, hat eventuell Anspruch auf eine staatliche Förderung, die sogenannte Wohnungsbauprämie.
- Die Wohnungsbauprämie ist eine Förderung, die der Staat für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie gewährt. Die Prämie wird nicht bar ausgezahlt, sondern fließt üblicherweise in einen Bausparvertrag ein.
- Ledige Personen erhalten bis zu 70 Euro pro Jahr, Verheiratete bis zu 140.
- Für den Bezug gelten jährliche Höchstgrenzen beim Einkommen: 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete.
- Die Beantragung erfolgt einmal jährlich über ein Formular der Bausparkasse.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie – kurz WoP – ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Menschen dabei unterstützt, sich eine eigene Immobilie leisten zu können. Gefördert wird der Bau, Kauf oder die Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung. Um die Prämie zu bekommen, muss man entweder einen Bausparvertrag abschließen, oder Anteile an einer Wohngenossenschaft erwerben. Alle Regelungen und Voraussetzungen findet man im Wohnungsbauprämiengesetz.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie beträgt immer 10 Prozent der Summe, die während eines Kalenderjahres in einen (Bau)sparvertrag eingezahlt werden. Der Staat fördert Sparleistungen allerdings nur bis zu einer Höhe von 700 Euro pro Jahr. Somit können ledige Sparer maximal 70 Euro jährlich an Förderung bekommen. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Summen, siehe folgende Übersicht.
geförderter Höchstbetrag
Förderung in Prozent
maximale Prämie
Höhe der Wohnungsbauprämie berechnen
Wie das Ganze in der Praxis funktioniert, erläutern wir an folgendem Beispiel. Ein alleinstehender Arbeitnehmer zahlt innerhalb eines Kalenderjahres 700 Euro in seinen Bausparvertrag ein. Er bekommt hierfür 10 % Wohnungsbauprämie, das ergibt 70 Euro. Ein verheiratetes Paar spart im gleichen Zeitraum 1.250 Euro an. 10 Prozent von 1.250 Euro sind 125 Euro.
Wie kann ich die Wohnbauprämie beantragen?
Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über die Bausparkasse, bei der Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben. Hierfür wird ein standardisierter Vordruck verwendet, den Sie einmal pro Jahr von ihrem Anbieter erhalten: Entweder als PDF zum Download, oder auf dem Postweg. Als Kunde von Schwäbisch Hall oder der LBS erhalten Sie das Formular auch bei Ihrer Volksbank oder Sparkasse. Eine Beantragung ist übrigens bis zu 2 Jahre rückwirkend möglich. Die Frist beginnt und endet immer am 31.12. Die Wohnungsbauprämie für 2024 können Sie also noch bis zum 31.12.2026 bekommen.
Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen: So geht´s
Anhand der folgenden Anleitung können Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Das standardisierte Formular müssen Sie lediglich fertig ausfüllen, und unterschreiben. Der Ablauf ist zum besseren Verständnis in 4 Abschnitte aufgeteilt.
Teil 1: Einkommen bestätigen
Im ersten Teil ist nur ein Kreuzchen zu setzen, siehe folgende Abbildung. Mit dem Ankreuzen bestätigen Sie, dass Sie für das Sparjahr Ihres Antrags die erlaubte Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende oder 70.000 für Verheiratete nicht überschreiten. Möchten Sie die Förderung für Ihren Ehegatten oder Lebenspartner mit beantragen, kreuzen Sie bitte auch dieses Feld an.
Teil 2: persönliche Daten bestätigen / ändern
Hier sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum bereits eingetragen. Diesen Teil müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn sich z.B. Ihre Anschrift durch einen Umzug, oder Ihr Name durch Heirat geändert hat.
Teil 3: VL Leistungen einbeziehen
Teil 4: Formular unterschreiben
Setzen Sie auf der linken Seite das Datum ein, und unterschreiben Sie das Formular. Vergessen Sie nicht die Unterschrift Ihres Ehegatten oder Lebenspartners. Ein gesetzlicher Vertreter muss immer dann mit unterzeichnen, wenn der Antragsteller keine Bankgeschäfte tätigen kann, weil er z.B. noch minderjährig ist.
Wer hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie?
Wer regelmäßig Geld in einen (Bau)Sparvertrag einzahlt, hat grundsätzlich Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Die genauen Voraussetzungen im Überblick:
- Die Prämie darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
- Die Immobilie muss selbst bewohnt werden.
- Gefördert werden
- 1. Beiträge an Bausparkassen
- 2. Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- 3. Beiträge für Sparpläne bei einer Bank, die dem Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums dienen
- 4. Beiträge an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen mit dem Zweck der Kapitalansammlung
- Der Sparer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Es müssen mindestens 50 Euro pro Jahr eingezahlt werden.
- Das Ganze läuft über mindestens 7 Jahre, siehe sogenannte Sperrfrist.
- Für dieselbe Sparleistung darf keine Arbeitnehmersparzulage bezogen worden sein.
- Es gelten jährliche Einkommensgrenzen.
Was sind wohnwirtschaftliche Zwecke?
Als wohnwirtschaftliche Verwendung im Sinne des Bausparkassengesetzes (§ 1 Abs. 3 BSpKG) versteht man die Nutzung des Bausparvertrags für folgende Zwecke: Als Nachweis dient z.B. die Bestätigung des Bauunternehmens oder Architekten sowie die Vorlage von Rechnungen der Baumaßnahme.
- Bau, Kauf oder Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung
- Erwerb eines Grundstücks oder eines dauerhaften Wohnrechts
- Maßnahmen zur Erschließung von Wohngebieten
- Umschuldung einer Baufinanzierung
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Bausparprämie erhalten nur Personen, die mit ihrem jährlichen Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze wurde im Jahr 2021 das letzte Mal erhöht. Hierbei gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen, welches niedriger als das Bruttoeinkommen ist. Dies liegt an verschiedenen Freibeträgen, die der Steuerzahler geltend machen kann, z.B. wenn er Kinder hat. So kann z.B. auch noch bei einem Bruttolohn von 40.000 € ein Anspruch auf Förderung bestehen. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner gelten die doppelten Grenzen, siehe folgende Tabelle.
2025
2024
2023
2022
2021
2020
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht sofort ausgezahlt, sondern dem entsprechenden Bausparvertrag gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zusammen mit dem angesparten Guthaben. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Die siebenjährige Sperrfrist ist abgelaufen.
- Der Bausparer weist nach, dass er das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecks verwendet hat.
- Sparer unter 25 Jahren dürfen die Förderung auch ohne Nachweis der Verwendung behalten.
- Die Prämie wird nur für Jahre gewährt, in denen die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Wird später das Bauspardarlehen in Anspruch genommen, fließt die Prämie als Eigenkapital in die gesamte Baufinanzierung ein.
Wann muss man die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?
Die Wohnungsbauprämie muss – als zweckgebundener staatlicher Zuschuss – normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Der Bausparer verliert jedoch seinen Anspruch, wenn er eine der Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt. Beispiele hierfür sind wenn:
- man das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet
- die Mindestlaufzeit von sieben Jahren nicht eingehalten wird
- oder die Einkommensgrenzen überschritten werden
Jedoch gelten bestimmte Ausnahmen: So muss z.B. jemand, der mehr als 12 Monate arbeitslos ist, und deshalb den Bausparvertrag vorzeitig kündigt, die Prämie nicht zurückzahlen. Dasselbe gilt, wenn der Sparer oder sein Ehepartner stirbt, oder nach Vertragsabschluss dauerhaft erwerbsunfähig wird.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine weitere staatliche Förderung, die Menschen bei der Vermögensbildung unterstützen soll. Die Sparzulage erhalten Arbeitnehmer, die sogenannte vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber beziehen. Das Geld muss in einen förderfähigen Sparplan, wie z.B. Fondssparen oder Bausparen eingezahlt werden.
Kann man beide Förderungen gleichzeitig bekommen?
Ja, man kann Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig beziehen, jedoch nicht für ein- und dieselbe Sparleistung. Das heißt: Man muss also neben den VL zusätzlich Geld ansparen.
- Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber 40 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Monat, die er in einen Fondssparplan anlegt. Hierfür beantragt er die Arbeitnehmersparzulage. Der Beschäftigte ist gleichzeitig Bausparer, und zahlt zusätzlich 60 € in einen Bausparvertrag ein. Hierfür bekommt er die Wohnungsbauprämie.
- Beispiel 2: Man kann auch für ein- und denselben Bausparvertrag beide Förderungen erhalten. Neben den 40 Euro VL steuert der Arbeitnehmer weitere 60 € aus eigener Tasche bei.